Online Sportwetten Anbieter 2026 – was die erlaubten Wettanbieter in Deutschland unterscheidet

Updated Oktober 2026
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Stand: 19. Oktober 2026 – geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Mehrere Smartphones unterschiedlicher Größe liegen nebeneinander auf einem Holztisch, die Bildschirme sind dunkel.
Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29.06.2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 08.12.2022.

Wer in Deutschland online eine Sportwette platzieren will, trifft am Ende der Suche immer auf dieselbe Frage: Wer darf das eigentlich – und woran merkt man es? Die Antwort steht nicht im Marketing des Versicherers, sondern in einer einzelnen Liste, die in Halle (Saale) geführt wird. Wer auf dieser Liste steht, organisiert Sportwetten mit Erlaubnis. Wer nicht auf ihr steht, tut es ohne. Was „legal“ in diesem Markt bedeutet, was eine Quote wirklich enthält und was die Einordnung eines Anbieters kostet – das schließt diese Seite.

Warum die GGL-Whitelist die einzige Prüfung einer Lizenz ist

Die GGL ist die Aufsichtsbehörde für Sportwetten mit Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV) und beaufsichtigt die Inhaber (§ 28a). Die Liste, die sie führt, heißt im Gesetz Whitelist (§ 9 Abs. 8) und trägt den sperrigen Namen „Übersicht der erlaubten Anbieter“. Sie ist die einzige amtliche Prüfung einer Erlaubnis – eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Relevanz.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Spalten und einem Bleistift liegt auf einem Schreibtisch neben einem Taschenrechner.
Als Anbieter von bwin führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Am 2. Oktober 2026 standen 30 Einträge auf dieser Liste: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten-Erlaubnis) und drei Inhaber einer reinen Pferdewetten-Erlaubnis. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain – aber eine .de-Domain allein beweist gar nichts. Geprüft wird nur, ob die Domain, über die gewettet werden soll, in der Whitelist auftaucht; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Poker oder Casino desselben Inhabers gilt für einen anderen Markt und andere Regeln.

Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre. Was die Whitelist zeigt, ist allein das Datum der Erteilung oder der Folgeerlaubnis; sie trägt kein Enddatum. Wer dort mit dem 9. Oktober 2020 steht, hat an diesem Tag seine Erlaubnis erhalten – nicht, dass sie an diesem Tag abläuft. Die Folgeerlaubnis ersetzt die Ersterlaubnis, ohne dass die Historie verschwindet. Hillside (Europe) ENC, Inhaber der Erlaubnis für bet365, ist dort mit einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 verzeichnet; bwin (Deutschland) Limited, Inhaberin der Erlaubnis für bwin, ebenfalls mit einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Beide stehen am 2. Oktober 2026 als Inhaber einer gültigen Sportwetten-Erlaubnis auf der Liste. Wer dort nicht steht, fällt in eine andere Kategorie: unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV.

Das hat Folgen jenseits des Ordnungsrechts. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt – Plattformen, die nicht auf der Whitelist stehen, sind genau das. Die Aufsichtsbehörde hat zugleich deutlich gemacht, dass sie gegen solche Angebote vorgeht: Verbotsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren stehen ihr als Mittel zur Verfügung (§ 9 GlüStV). Wer dort wettet, wo die Behörde nicht hinschaut, spielt nicht einfach „lockerer“ – er spielt ohne Aufsicht und ohne den Schutz, den das Aufsichtsregime baut.

Die Rechtslage vor Gericht: Was eine fehlende Erlaubnis kosten kann

Dass eine fehlende deutsche Erlaubnis kein Kavaliersdelikt ist, lässt sich an den Aktenzeichen ablesen. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Im konkreten Fall verlangt ein Kläger von Tipico die Rückzahlung von mehr als 3.700 € an Verlusten aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 – Wetten also, die in eine Zeit fallen, in der Tipico in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis agierte.

Ein leerer Amtsflur mit hohen Fenstern und glänzendem Steinboden, durch die Fenster fällt das Licht eines Vormittags.
Als Anbieter von bet365 führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme: Haben Behörden zugesichert, die Erlaubnispflicht vorerst nicht durchzusetzen, soll es dabei bleiben. Was hier auf dem Spiel steht, ist die zivilrechtliche Konsequenz einer Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel. Es geht nicht um die Frage, ob der einzelne Spieler bestraft wird – Strafverfahren gegen einzelne Teilnehmer sind nach § 285 StGB zwar möglich, in der Praxis nicht etabliert. Es geht um die Frage, ob der Anbieter das Geld zurückzahlen muss.

Diese Frage ist offen. Niemand, der heute bei einem Anbieter ohne Whitelist-Eintrag wettet, kann damit rechnen, sein Geld später auf diesem Weg zurückzuholen. Wer die Möglichkeit überhaupt in Betracht zieht, wettet bereits unter Bedingungen, die im Erfolgsfall den Vertrag selbst in Frage stellen. Der EuGH entscheidet, nicht der Spieler – und die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der Schaden längst eingetreten ist.

Die drei Schutzmechanismen jedes erlaubten Anbieters

Drei Mechanismen wirken auf jeden Anbieter mit deutscher Erlaubnis gleichzeitig – wer einen von ihnen umgehen will, verlässt die Whitelist. Was sie konkret bedeuten, entscheidet darüber, wie viel „Freiheit“ ein Spieler tatsächlich hat.

OASIS – die bundesweite Sperrdatei

OASIS (das Spielersperrsystem) ist das Register, in dem Spielerinnen und Spieler vermerkt werden, die sich selbst sperren lassen oder von einem Anbieter gesperrt werden. Es wird bei jeder Registrierung und bei jedem Login geprüft (§§ 8, 8a GlüStV). Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler selbst eine Frist setzt; ohne Frist mindestens ein Jahr. Wer gesperrt ist, kann bei keinem Anbieter mit deutscher Erlaubnis ein Konto eröffnen oder Wetten platzieren – das gilt unabhängig davon, bei welchem Anbieter die Sperre ausgesprochen wurde.

Das ist der Mechanismus, der „Spielen ohne Sperre“ nur außerhalb der Whitelist zulässt. Wer „ohne OASIS“ wirbt, bietet nicht etwa mehr Freiheit – er bietet die Abwesenheit der einzigen Stelle, die eine Sperre tatsächlich durchsetzt.

LUGAS – die Limitdatei

LUGAS ist die technische Bezeichnung für die Limitdatei und die Aktivitätsdatei, die das parallele Spielen bei mehreren Anbietern verhindern soll (§ 6h GlüStV). Im Spieleralltag sichtbar wird LUGAS vor allem durch das Einzahlungslimit: Standard sind 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die Limitdatei (§ 6c Abs. 1). Wer mehr einzahlen will, muss dem Anbieter wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen – eine Eigenerklärung reicht nicht. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen. Der Mechanismus ist nicht dafür gemacht, möglichst viel Spiel zu ermöglichen; er ist dafür gemacht, die Summe zu begrenzen, die ein Spieler pro Monat riskiert.

Die einmalige Verifizierung

Ein Konto pro Anbieter, mit vollständiger Verifizierung des Spielers (§ 6a GlüStV). Vor der Verifizierung darf ein Anbieter für höchstens 72 Stunden Spiel mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen zulassen – das ist die Brücke zwischen Registrierung und abgeschlossenem KYC. Danach ist die Verifizierung Pflicht, anonymes Spielen ausgeschlossen. Wer „ohne Verifizierung“ wirbt, verlässt die Whitelist – das ist die einzige Stelle, an der diese Werbung funktionieren kann.

Was eine Quote wirklich enthält: Die Marge in jeder Zahl

Jede Quote, die ein Anbieter zeigt, enthält eine Marge – den Anteil, den der Anbieter vom Umsatz dieses Marktes behält. Was die Auszahlungsquote ist, wird im Markt so definiert: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), summiert über alle möglichen Ausgänge eines Marktes. Was als Marge übrig bleibt, ist 100 % minus diese Auszahlungsquote.

Ein einfaches Beispiel zeigt die Mechanik. Ein Zwei-Wege-Markt – etwa ein Tennis-Match ohne Unentschieden – stehe bei den Quoten 1,90 / 1,90. Die Auszahlungsquote wäre 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ 1,0526 = 0,95, also 95 %. Die Marge wäre 5 %. Bei 100 € Gesamtumsatz auf diesem Markt würden 95 € an die Spieler zurückfließen und 5 € beim Anbieter bleiben – egal, wer gewinnt. Die Quoten, die ein Anbieter zeigt, sind also nicht „der faire Preis“, sondern der faire Preis abzüglich der Marge, die der Anbieter kalkuliert.

Das ist auch der Grund, warum „beste Quoten“ kein Versprechen ist, sondern ein Kostenpunkt. Eine Quote von 2,10 statt 1,90 auf einem Ausgang enthält weniger Marge, gibt mehr zurück, kostet den Anbieter mehr. Ein Anbieter, der überall die Spitzenquoten zeigt, gibt mehr von seinem Umsatz ab als einer, der konservative Quoten zeigt – oder er gleicht das über höhere Umsätze aus. Die Marge schwankt je nach Markt, Sport und Anbieter; sie ist die einzige Größe, die der Anbieter direkt kontrolliert.

Der Vergleich: Was die erlaubten Anbieter trennt

Die zehn Anbieter dieses Vergleichs stehen alle auf der GGL-Whitelist. Was sie unterscheidet, ist nicht die Lizenz – die haben sie alle. Was sie unterscheidet, ist die Mischung aus Inhaber, Erlaubnishistorie und Angebot. Wer hier liest, bekommt eine Tabelle, die das Wesentliche in einer Zeile pro Anbieter zeigt.

Anbieter Whitelist-Status Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
bwin GGL Whitelist – Sportwetten bwin (Deutschland) Limited, Gzira, Malta 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 23.12.2022)
bet-at-home GGL Whitelist – Sportwetten Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020 (Folgeerlaubnis 22.12.2022)
NEO.bet GGL Whitelist – Sportwetten Greenvest Betting Limited 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 22.12.2022)
Winamax GGL Whitelist – Sportwetten WINAMAX SA 29.06.2021 (Folgeerlaubnis 08.12.2022)
Interwetten GGL Whitelist – Sportwetten Interwetten Gaming Limited, Sliema, Malta 02.11.2020 (Folgeerlaubnis 27.12.2022)
MERKUR BETS GGL Whitelist – Sportwetten Merkur Bets Malta Limited, St. Julian’s, Malta 06.11.2023
Sportingbet GGL Whitelist – Sportwetten Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 21.12.2022)
LeoVegas GGL Whitelist – Sportwetten LVSports Limited 21.10.2024
Betway GGL Whitelist – Sportwetten Betway Limited 09.03.2021 (Folgeerlaubnis 23.12.2022)
AdmiralBet GGL Whitelist – Sportwetten Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020 (Folgeerlaubnisse 13.12.2022, 29.07.2024)

Was die Tabelle zeigt, ist das Datum der Erlaubnis. Was sie nicht zeigt, ist das, was zwischen diesen Daten liegt: ein Anbieter, dessen Erlaubnis 2020 erteilt und 2022 verlängert wurde, hat eine andere Marktpräsenz als einer, dessen Erlaubnis erst im November 2023 oder im Oktober 2024 erteilt wurde. Die Erlaubnis selbst sagt nichts über das Quotenniveau, das Live-Angebot oder die Zahlungswege.

Die zehn Anbieter im einzelnen

bwin – der etablierte Vollsortimenter

Als Anbieter von bwin führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta – Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020, verlängert am 23. Dezember 2022. bwin gehört zu den Anbietern, deren Marke länger existiert als die deutsche Online-Erlaubnis: Das Land Sachsen widerrief am 10. August 2006 die damalige Erlaubnis; am 13. Dezember 2007 bestätigte das OVG Bautzen, dass die 1990 erteilte DDR-Erlaubnis weiterhin gültig sei. Diese Historie steht auf der Whitelist nicht – sie steht in der Unternehmensgeschichte.

Was bwin zeigt, ist ein breites Sportwettenprogramm mit Live-Wetten und Cash-out, mehrere Zahlungswege und ein Bonusprogramm, das sich an den Bedingungen des Marktes orientiert. Die Erlaubnis ist breit, das Angebot umfassend. Wer einen Anbieter sucht, der nichts weglässt, findet hier ein vollständiges Bild. Wer einen Nischenanbieter sucht, wird anderswo fündig.

bet-at-home – der österreichische Klassiker

Die Whitelist führt für bet-at-home die Bet-at-home.com Internet Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 2. November 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. bet-at-home gehört zu den österreichisch geprägten Anbietern, die früh eine deutsche Erlaubnis erhielten. Die Marke steht für ein schmales, konzentriertes Angebot – nicht für jedes Programm, aber für solide Standards.

NEO.bet – der zweite Neustart

Für NEO.bet ist auf der Whitelist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. NEO.bet gehört zu den Anbietern, die ihren Marktauftritt in Deutschland nach der Regulierung neu justiert haben – das Erlaubnisdatum 2020 zeigt, dass die Plattform nicht erst seit gestern im Markt steht.

Winamax – der Poker-Spezialist mit deutscher Erlaubnis

Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der WINAMAX SA am 29.06.2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten und verlängerte sie mit Bescheid vom 08.12.2022. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Winamax ist in Deutschland vor allem als Poker-Anbieter bekannt – die Sportwetten-Erlaubnis erweitert das Angebot um eine eigene Säule. Für Spieler, die Poker und Sportwetten bei einem Anbieter bündeln wollen, ist das ein praktischer Schnittpunkt. Für Spieler, die nur Sportwetten suchen, ist Winamax einer von vielen.

Interwetten – der frühe Anbieter mit langer Vorgeschichte

Als Anbieter von Interwetten führt die Whitelist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point, Sliema, Malta. Die Interwetten Gaming Ltd. darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten – diese ältere Erlaubnis lief unter dem alten schleswig-holsteinischen Modell; die bundesweite Erlaubnis nach GlüStV 2021 stammt aus dem Jahr 2020, die Folgeerlaubnis aus dem Dezember 2022. Interwetten gehört zu den Marken, die bereits vor der bundesweiten Regulierung in Deutschland spielten; die Whitelist führt sie als Inhaber der heutigen Erlaubnis.

MERKUR BETS – die stationäre Marke mit Online-Erlaubnis

Die Merkur Bets Malta Limited, Betreiberin von MERKUR BETS, hat ihren Sitz in Level 3, St Julians Business Centre, Triq Elija Zammit, STJ 3155, St. Julian’s, Malta; die GGL führt die Domain MERKUR BETS mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023. Die Merkur Bets Malta Limited ist in der GGL-Whitelist auch für die Sportwetten-Domains Merkur Sports und XTiP geführt – erstmals am 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 – sowie für Merkur Slots (Sportwetten ab 6. November 2023). MERKUR BETS bringt die Stationär-Marke der Gauselmann-Gruppe in den Online-Markt; wer die Annahmestellen kennt, erkennt die Handschrift wieder.

Sportingbet – der Entain-Konzernanbieter

Die Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt im Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022; Aufsichtsbehörde ist die GGL. Sportingbet gehört zur Entain-Gruppe, einem der größten Glücksspielkonzerne Europas – die deutsche Erlaubnis steht, das Angebot ist auf den deutschen Markt zugeschnitten.

LeoVegas – der späte Neue mit Casino-Vergangenheit

Auf der Whitelist der GGL ist für LeoVegas die LVSports Limited als Betreiberin geführt, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. LeoVegas ist in Deutschland vor allem als Casino-Anbieter bekannt; die Sportwetten-Erlaubnis kam später, 2024 – und ist die jüngste Erlaubnis im Ranking. Für Spieler, die Casino und Sportwetten verbinden wollen, ist die gemeinsame Plattform reizvoll; für Spieler, die ein reines Sportwetten-Angebot suchen, ist das Casino-Know-how kein Vorteil.

Betway – der internationale Wettkonzern

Auf der Whitelist ist für Betway die Betway Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022 sowie einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 02.10.2026. Betway erhielt am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Erlaubnis für Online-Sportwetten, die das Angebot an Kunden in ganz Deutschland erlaubt – Betway-Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte die Erlaubnis in einer Mitteilung vom 10. März 2021. Betway bringt einen internationalen Marktauftritt in das deutsche Whitelist-Regime.

AdmiralBet – der österreichische Partner

Auf der Whitelist der GGL ist für AdmiralBet die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022. AdmiralBet gehört zur Novomatic-Gruppe und verbindet die österreichische Wetttradition mit der deutschen Erlaubnis.

Was die Erlaubnis verbietet – und was sie nicht verbietet

Eine Erlaubnis nach dem GlüStV 2021 beschränkt das, was gewettet werden darf, in mehrfacher Hinsicht. Was das in der Praxis heißt, ist für Spieler sichtbar – und es ist nicht immer angenehm.

Was erlaubt ist

Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Ereignisse darin, einzeln oder in Kombination (§ 21 Abs. 1). Welche Wettarten genau zulässig sind, bestimmt das Sportwettprogramm, das die GGL genehmigt (§ 21 Abs. 5). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden.

Was beschränkt ist

Live-Wetten (§ 21 Abs. 4) sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente erlaubt – und auch das nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt; der nächste Punkt im Tennis, der nächste Korb im Basketball sind nicht erlaubt. Wer Live-Wetten mit dem vollen Programm gewohnt ist, sieht hier eine deutliche Lücke gegenüber dem, was internationale Anbieter zeigen.

Verboten sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren (GGL-Praxis: Fußball unterhalb der 3. Liga gilt als Amateur), manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sport: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind – E-Sport ist nicht als Sport anerkannt, in Deutschland existiert keine lizenzierte E-Sport-Wette. Zu virtuellen Sportwetten ist die Rechtslage nicht etabliert.

Was Cash-out bedeutet – und was es nicht bedeutet

Cash-out ist die Möglichkeit, eine Wette vor dem Ende des Ereignisses ganz oder teilweise zurückzukaufen. Es gibt keine gesetzliche oder GGL-Vorschrift, die Cash-out regelt – es ist eine Anbieterfunktion, kein Marktmerkmal. Welcher Anbieter Cash-out anbietet, zu welchen Konditionen und in welchen Märkten, entscheidet der Anbieter allein. Wer Cash-out als „garantierten Gewinn“ versteht, hat das Wesen der Quote nicht verstanden – Cash-out ist eine eigene Wette des Anbieters an den Spieler, kalkuliert auf der Grundlage der aktuellen Quoten und der Marge.

Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Es gibt keine gesetzliche Höchsteinsatzgrenze pro Wette im Sportwettenbereich.

Werbung, Boni und das, was der Staat nicht regelt

Werbung für Glücksspiel darf nur ein Inhaber einer Erlaubnis machen (§ 5 Abs. 7). Die Werbebeschränkungen des GlüStV 2021 sind differenziert: Das Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) gilt für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung in diesem Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionsträgern, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).

Was der Staatsvertrag nicht regelt, ist die Höhe eines Sportwetten-Bonus. Es gibt keine Vorschrift, die einen Bonus auf 100 € deckelt, keine Vorschrift, die eine Mindestquote festlegt, keine Vorschrift, die eine Umsatzanforderung normiert. Was ein Bonus kostet – Umsatzbedingungen, Mindestquote, Frist – bestimmt jeder Anbieter in seinen AGB. Die einzige Form, die der Markt kennt, ist die Konkurrenz der Angebote; wer hier am meisten gibt, gibt nicht am meisten, sondern bindet am längsten.

Gratiswetten, Cashback und „risikofreie“ Wetten

Eine Gratiswette – auch Freiwette oder Freebet – ist ein Einsatz, der dem Spieler vom Anbieter geschenkt wird. Was im Erfolgsfall ausgezahlt wird, ist der Gewinn ohne den Einsatz; der Einsatz der Gratiswette wird in der Regel nicht zurückgezahlt. Eine „risikofreie“ Wette, die im Verlustfall als Gratiswette erstattet wird, ist keine Rückzahlung in Geld – sie ist ein neuer Einsatz mit den gleichen Bedingungen. Cashback erstattet einen Teil der Verluste – in welcher Form, nach welchem Mechanismus und mit welchen Bedingungen, legt der Anbieter fest.

Wer eine „100 %-Bonus“-Werbe sieht, sollte nicht das Wort „100 %“, sondern die Umsatzanforderung lesen. Ein Bonus von 100 € auf eine Einzahlung von 100 €, der einmal zu einem Mindestbetrag umgesetzt werden muss, kostet den Spieler die Marge dieses Umsatzes – und der ist nicht null.

Einzahlung, Auszahlung, Zahlungswege

Was der GlüStV vorschreibt

Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen erlaubt, bei einem Institut, das dem Geldwäschegesetz unterliegt (§ 6b Abs. 4). Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt – genau das ist der Mechanismus, der Krypto-Wetten und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten Markt ausschließt. Wer „mit Bitcoin“ oder „mit Paysafecard“ wirbt, kann das nur außerhalb der Whitelist tun.

Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).

Was der Anbieter entscheidet

Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter annimmt – PayPal, Klarna, Kreditkarte, paysafecard, Überweisung, Sofort – ist seine Sache und steht in seinen AGB. Wie lange eine Auszahlung dauert, ist ebenfalls anbieterabhängig: PayPal und andere E-Wallets können innerhalb von Stunden abwickeln, Überweisungen brauchen Banklaufzeit. Welche Methode ein Anbieter für Auszahlungen akzeptiert, ist nicht automatisch dieselbe wie für Einzahlungen.

Krypto nehmen lizenzierte Anbieter nicht an – nicht aus strategischer Entscheidung, sondern weil das Regime es nicht zulässt. Wer Krypto will, verlässt die Whitelist.

Die Sportwettensteuer: Wer zahlt, wo sie landet

Die Sportwettensteuer ist in §§ 16-25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes geregelt und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18) – das sind etwa 5,03 % des eingesetzten Betrags (5,3 / 105,3). Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Spieler (§ 19). Ob und wie der Anbieter sie an den Spieler weitergibt, ist die Entscheidung des Anbieters. Wer die Steuer selbst trägt, schlägt sie auf den Einsatz oder auf den Gewinn; wer sie nicht selbst trägt, schlägt sie auf den Einsatz oder den Gewinn des Spielers. Es gibt keine einheitliche Linie im Markt.

Die Steuer wird auch von nicht lizenzierten Anbietern gezahlt – eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis. Wer „Sportwettensteuer wird abgeführt“ wirbt, sagt über die Lizenz nichts.

Was die Erlaubnis beim ersten Klick bedeutet

Die Whitelist-Erlaubnis schlägt am unmittelbarsten Punkt durch – dort, wo der Spieler das erste Mal ein Konto anlegt.

Altersgrenze

Teilnehmen darf, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3). Die Erlaubnis schützt Minderjährige nicht aktiv; sie verlangt vom Anbieter, die Volljährigkeit zu prüfen. Wer das umgeht, hat kein Konto, das kein Recht auf Auszahlung hat.

72-Stunden-Brücke

Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter für maximal 72 Stunden Spiel mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen zulassen (§ 6a GlüStV). Das ist die Brücke zwischen „registriert“ und „verifiziert“ – und sie ist kurz. Wer in dieser Phase spielt und gewinnt, kann den Gewinn erst nach der Verifizierung ausgezahlt bekommen.

Eigenname und Eigenkonto

Einzahlungen kommen vom eigenen Konto, Auszahlungen gehen auf das eigene Konto. Wer mit dem Konto eines Freundes einzahlt, hat eine gesperrte Einzahlung – und möglicherweise ein gesperrtes Konto. Die Whitelist verlangt diese Strenge nicht aus Schikane; sie verlangt sie, weil das Geldwäschegesetz sie verlangt.

Die Spezialmärkte und das, was sie kosten

Eckballwetten

Eckballwetten sind im deutschen Markt nicht durchgehend erlaubt – sie gehören zu den Wettarten, deren Zulässigkeit vom Sportwettprogramm abhängt, das die GGL genehmigt. Welcher Anbieter Eckballwetten anbietet, in welchen Ligen und zu welchen Quoten, ist anbieterabhängig. Wer Eckballwetten als Selbstverständlichkeit erwartet, sollte vor der Anmeldung im Wettprogramm des Anbieters nachsehen.

Wettkonfigurator und Bet Builder

Wettkonfiguratoren – auch Bet Builder genannt – sind Anbieterfunktionen, mit denen der Spieler mehrere Auswahlen aus einem Spiel zu einer Wette kombiniert. Sie sind eine Funktion, keine Erlaubnis – und nicht jeder Anbieter bietet sie an. Welche Auswahlen kombinierbar sind, welche Quote sich daraus ergibt und welche Mindestquote verlangt wird, entscheidet der Anbieter.

Mindesteinsatz

Der Mindesteinsatz pro Wette ist anbieterabhängig – es gibt keinen gemeinsamen Marktstandard. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, sollte den Mindesteinsatz im Wettschein prüfen, bevor er die Wette platziert. Bei manchen Anbietern liegt er bei 0,50 €, bei anderen bei 1 € oder höher.

Live-Wetten und das, was sie einschränkt

Live-Wetten sind während eines laufenden Ereignisses auf das Endergebnis oder auf seltene Ereignisse wie das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente beschränkt – und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind (§ 21 Abs. 4 GlüStV). Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt; der nächste Punkt im Tennis, der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Wer Live-Wetten aus internationalen Märkten gewohnt ist, sieht eine deutliche Lücke.

Cash-out ist eine Anbieterfunktion, keine Marktfunktion – welcher Anbieter Cash-out anbietet, in welchen Märkten und zu welchen Konditionen, entscheidet der Anbieter. Eine gesetzliche Regelung dazu wurde nicht gefunden. Cash-out ist eine eigene Wette des Anbieters an den Spieler – der Spieler verkauft seine offene Wette zu einem Preis, den der Anbieter auf der Grundlage der aktuellen Quoten und seiner Marge kalkuliert. Wer Cash-out als „Gewinngarantie“ versteht, hat die Mechanik nicht verstanden.

Was die nächsten Anbieter anders machen

Neue Anbieter auf der Whitelist

Ein Anbieter ist erst relevant, wenn er auf der Whitelist steht – vorher ist er im deutschen Markt einer von vielen Offshore-Anbietern und unterliegt nicht dem deutschen Regime. Die Erlaubnisdaten der letzten Jahre zeigen, dass die GGL auch in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre weitere Erlaubnisse erteilt: MERKUR BETS erhielt seine Erlaubnis am 6. November 2023, LeoVegas am 21. Oktober 2024, Bet3000 ist seit dem 22. April 2026 verzeichnet. Ein „neuer“ Anbieter in der deutschen Wahrnehmung kann sehr wohl eine Erlaubnis haben, deren Erstdatum im Markt noch keine Vertrautheit aufgebaut hat.

Was einen neuen Anbieter im Markt unterscheidet, sind drei Dinge: sein Quotenniveau (welche Marge er kalkuliert), sein Live-Angebot (welche Märkte er live führt und ob Cash-out verfügbar ist) und seine Auszahlungspraxis (wie schnell er auszahlt und welche Wege er anbietet). Wer auf einen neuen Anbieter setzt, prüft diese drei Punkte, bevor er einzahlt – nicht erst, wenn die Auszahlung stockt.

Spezialanbieter

Die Whitelist führt auch Anbieter, deren Sportwetten-Erlaubnis nicht im Mittelpunkt der Markenwahrnehmung steht: bet365, dessen Erlaubnis die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, hält; bwin, dessen Erlaubnis die bwin (Deutschland) Limited hält; DAZN BET, dessen Erlaubnis die DZBT Operations Limited aus Zebbug, Malta, seit dem 22. August 2023 hält; VBET, dessen Erlaubnis die SCGO Limited aus St. Julian’s, Malta, seit dem 5. Dezember 2023 hält; Betano, dessen Erlaubnis die Betkick Sportsbetting Limited aus San Giljan, Malta, hält; ODDSET, dessen Erlaubnis die ODDSET Sportwetten GmbH seit dem 15. Dezember 2022 hält.

Der Vergleich nach Punkten, die nicht in der Whitelist stehen

Die Whitelist zeigt die Erlaubnis; sie zeigt nicht, was ein Anbieter daraus macht. Wer zwei Anbieter vergleicht, vergleicht drei weitere Dinge:

Quotenniveau

Welche Marge kalkuliert ein Anbieter auf seinen Hauptmärkten – Bundesliga, Champions League, NBA, NFL? Ein Anbieter mit 4 % Marge auf Bundesliga-Heimsiegen gibt mehr zurück als einer mit 6 %; auf Dauer entscheidet das über die Auszahlungsbilanz eines Spielers. Wer Quoten vergleicht, vergleicht die Marge – und die ist von Markt zu Markt, von Anbieter zu Anbieter verschieden.

Live-Angebot

Welche Sportarten führt ein Anbieter live, in welcher Tiefe, mit Cash-out? Welche Ligen sind im Live-Bereich überhaupt verfügbar? Das Sportwettprogramm bestimmt, welche Live-Wetten angeboten werden – und das ist je nach Anbieter sehr unterschiedlich.

Zahlungswege und Auszahlungsdauer

Welche Ein- und Auszahlungsmethoden akzeptiert ein Anbieter – PayPal, Klarna, Kreditkarte, paysafecard, Überweisung? Wie lange dauert eine Auszahlung im Mittel? Welche Methode wird für die Auszahlung genutzt, wenn die Einzahlung über einen Weg kam, der nicht für Auszahlungen taugt? Diese Punkte stehen nicht in der Whitelist; sie stehen in den AGB des Anbieters und in der Praxis seines Supports.

Häufig gestellte Fragen

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in Deutschland, und wo ist die GGL-Whitelist einsehbar?

Die GGL-Whitelist führt am 2. Oktober 2026 insgesamt 30 Einträge: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten-Erlaubnis, sowie drei Inhaber einer reinen Pferdewetten-Erlaubnis. Die Liste wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) geführt und ist die einzige amtliche Prüfung einer Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Sie ist über die Webseite der GGL öffentlich einsehbar; eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis, geprüft wird die konkrete Domain, über die gewettet werden soll.

Woran ist der beste Anbieter erkennbar, wenn Quoten, Bedingungen und Auszahlung zusammen betrachtet werden?

Ein einzelnes Merkmal macht keinen Anbieter zum besten – die Mischung macht es. Ein Anbieter mit niedriger Marge auf den Hauptmärkten, mit schneller Auszahlung auf dem bevorzugten Zahlungsweg und mit Bedingungen, die der Spieler vor der Annahme vollständig gelesen hat, ist im Einzelfall der beste für diesen Spieler. Wer nur auf den Bonus schaut, sieht den Umsatz nicht; wer nur auf die Quote schaut, sieht die Auszahlungsdauer nicht; wer nur auf den Zahlungsweg schaut, sieht das Live-Angebot nicht. Die Bewertung gehört zusammen, nicht isoliert.

Welcher Anbieter bietet Cash-out, und ist diese Funktion gesetzlich geregelt?

Cash-out ist eine Anbieterfunktion – es gibt keine gesetzliche oder GGL-Vorschrift, die sie regelt. Welcher Anbieter Cash-out anbietet, in welchen Märkten und zu welchen Konditionen, entscheidet der Anbieter allein. Cash-out ist eine eigene Wette des Anbieters an den Spieler – der Anbieter kauft die offene Wette zu einem Preis zurück, den er auf Grundlage der aktuellen Quoten und seiner Marge kalkuliert. Wer Cash-out als „Gewinngarantie“ versteht, hat die Mechanik nicht verstanden; es ist eine eigene Wette mit eigener Marge.

Was ist von Anbietern ohne OASIS oder LUGAS zu halten, die ohne Verifizierung werben?

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei, LUGAS die Limitdatei, die einmalige Verifizierung die Voraussetzung für Auszahlungen. Wer ohne diese drei Mechanismen wirbt, wirbt außerhalb der GGL-Whitelist – und damit außerhalb des Regimes, das Spieler schützt. Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Wer dort spielt, spielt ohne Aufsicht, ohne Sperre, ohne Einzahlungslimit, ohne deutsche Rückendeckung – und im Zweifel ohne die Möglichkeit, seinen Einsatz auf zivilrechtlichem Weg zurückzuholen. Die kurzfristige „Freiheit“ ist der langfristige Verlust des Schutzes.

Wie wirken Sportwettensteuer und Marge auf Quote und Auszahlung bei verschiedenen Anbietern?

Die Sportwettensteuer beträgt nach §§ 16-25 Rennwett- und Lotteriegesetz 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingesetzten Betrags; sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spieler. Ob und wie der Anbieter sie weitergibt – auf den Einsatz, den Gewinn oder durch Eigenübernahme – ist seine Entscheidung; es gibt keine einheitliche Linie im Markt. Die Marge in der Quote ist eine andere Größe: Sie ist der Anteil, den der Anbieter vom Umsatz dieses Marktes behält. Beide schlagen auf die Auszahlung durch – die Steuer direkt, die Marge über die Quote. Wer beide versteht, versteht, warum „beste Quote“ nicht „beste Auszahlung“ bedeutet.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquote gelten bei einem Bonus, und wer legt sie fest?

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthält keine Vorschrift, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt, eine Umsatzanforderung normiert oder eine Mindestquote festlegt. Diese Bedingungen legt jeder Anbieter in seinen AGB selbst fest – und sie sind der Punkt, an dem ein „100 %-Bonus“ entweder ein Geschenk oder eine Marge entscheidet. Wer eine Gratiswette gewinnt, bekommt in der Regel den Gewinn ohne den Einsatz der Gratiswette ausgezahlt; eine „risikofreie“ Wette, die im Verlustfall als Gratiswette erstattet wird, ist keine Rückzahlung in Geld. Wer einen Bonus annimmt, sollte die Umsatzanforderung, die Mindestquote und die Frist lesen, bevor er die Wette platziert – die Bedingungen stehen in den AGB, nicht im Werbeversprechen.

Inhalt erstellt vom Team «wettseitenhub.com»