Android-Sportwetten 2026: Welche App zu welchem Wettkonto passt
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Datenstand: 19. Oktober 2026; geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.

Wer auf dem Smartphone wettet, wettet nicht „mobiler“ als am Schreibtisch, sondern unterwegs, in der Bahn, abends auf der Couch, in der Halbzeitpause, beim Warten auf den nächsten Bus. Das Konto ist dasselbe, die Regeln sind dieselben, das Einzahlungslimit ist dasselbe. Was sich ändert, ist die Oberfläche, und genau darüber entscheidet eine Android-App: wie der Wettschein aussieht, wie schnell ein Cash-out geht, ob das Live-Angebot den Touchscreen überhaupt sinnvoll nutzt. Die Frage ist also nicht „Welche App ist die beste?“, sondern „Welche App passt zu dem Konto, das die GGL-Whitelist für Deutschland führt?“ Diese Seite geht beide Seiten durch: die Regeln, die für jede App gleichermaßen gelten, und die zehn lizenzierten Anbieter, deren Apps auf Android laufen.
Verantwortung im Alltag unterwegs
Wetten per App ist immer verfügbar. Genau deshalb greifen Schutzmechanismen besonders im Alltag, nicht nur am großen Bildschirm zu Hause.

Das monatliche Einzahlungslimit
Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 gilt für jeden Spielenden bei jedem lizenzierten Anbieter ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 €, und zwar kumuliert über alle Anbieter hinweg. Die technische Durchsetzung läuft über die Limitdatei LUGAS, nicht über das einzelne Wettkonto. Wer bei Anbieter A 600 € einzahlt, hat bei Anbieter B nur noch 400 € im selben Kalendermonat übrig, automatisch, ohne dass ein Mensch eingreift. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn der Anbieter sie individuell auf Grundlage nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gewährt, und selbst dann höchstens auf 10.000 €. Eine Selbstauskunft reicht nicht. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen, denn die Sperrfrist soll Spontanentscheidungen abfedern.
OASIS, der Panikbutton und die Aktivitätsdatei
OASIS ist die bundesweite Sperrdatei. Sie wird bei Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Eine Selbstsperre, die der Spielende selbst beantragt, dauert mindestens drei Monate, wenn eine Frist angegeben wird, ansonsten mindestens ein Jahr. Dazu kommt der Panikbutton, der eine 24-Stunden-Sofortsperre auslöst, und die Aktivitätsdatei, die verhindert, dass parallel bei mehreren Anbietern gespielt wird. Diese drei Werkzeuge greifen unabhängig davon, ob die Wette per App, im Browser oder im Wettbüro abgegeben wird, denn sie sitzen am Konto, nicht am Gerät.
Warum das auf dem Smartphone besonders zählt
Eine Wette ist mit zwei oder drei Tipps erledigt, in der Halbzeitpause, zwischen zwei S-Bahn-Stationen. Genau diese kurze Reibungslosigkeit macht das Smartphone zum Risiko: Es fühlt sich nicht nach Glücksspiel an. Wer morgens schon 400 € eingezahlt hat und abends im Stadion die App öffnet, sieht den restlichen Monatsspielraum nicht ohne weiteres. LUGAS blockt die Einzahlung, sobald das Limit erreicht ist, aber die Sperre kommt an der Kasse, nicht im Kopf. Wer sich schützen will, nutzt die OASIS-Selbstsperre oder den Panikbutton bewusst, nicht erst, wenn die nächste Einzahlung scheitert.
Apps für Android: Bezug und was sie können
Eine Sportwetten-App auf Android zu installieren ist technisch trivial. Worauf es ankommt, ist, woher sie stammt und was sie auf dem Touchscreen tatsächlich zeigt.
Bezug der App: Play Store, Browser oder Direktinstallation
Die meisten lizenzierten Anbieter veröffentlichen ihre App im Google Play Store. Der Play Store ist eine Vertriebsplattform, keine Lizenzbehörde: Eine App dort zu finden bedeutet nicht, dass der Anbieter in Deutschland erlaubt ist. Bei Winamax und bei Wettstar liegen Android-Apps direkt im Play Store, daneben gibt es bei vielen Anbietern die Möglichkeit, die App über die Website als APK zu beziehen. Beide Wege führen zur gleichen App, solange der Anbieter tatsächlich auf der Whitelist steht. Steht er nicht dort, hilft auch der Play-Store-Eintrag nichts.
Bedienung auf dem Touchscreen
Auf einem Smartphone entscheiden vier Dinge, ob eine App im Alltag funktioniert: wie der Wettschein aufgebaut ist, wie flott Quoten geladen werden, wie übersichtlich die Live-Ansicht ist und wie schnell der Cash-out-Button reagiert. Eine App, die im Browser tadellos läuft, kann auf dem Touchscreen unbenutzbar werden, wenn wichtige Schaltflächen zu klein geraten oder wenn der Wettschein bei jeder Auswahl neu rendert. Wer eine App testet, sollte das vor der ersten Einzahlung tun, mit einem kleinen Echtgeld-Schein, nicht mit einem Demo, das es im Sportwetten-Bereich ohnehin kaum gibt.
Cash-out, Live-Statistik und Bet Builder
Cash-out gehört inzwischen zum Standard: Der Wettschein lässt sich vor dem Ende abrechnen, ganz oder teilweise. Bei MERKUR BETS etwa lässt sich der Cash-out in der App unter „Meine Wetten“ über einen gelben Button auslösen, allerdings wird der Betrag erst nach dem Ende aller Spiele des Scheins ausgezahlt, der Knopf löst die Anforderung aus, nicht die sofortige Gutschrift. bwin nennt manuellen und automatischen Cash-out, Sportwetten.de bietet eine Cash-out-Liste mit Teil-Cash-out, NEO.bet ebenfalls. Der Bet Builder, also mehrere Märkte eines Spiels in einer Wette kombinieren, ist bei bet365 („Wetten-Konfigurator+“), Betano und bet-at-home Standard. Was davon tatsächlich verfügbar ist, hängt vom Anbieter und vom Markt ab, nicht von der App allein.
Livestreams und Live-Wetten
Livestreams sind dort am wertvollsten, wo das eigene Wettprogramm sie sinnvoll ergänzt. bet365 überträgt nach eigener Beschreibung jedes Jahr Hunderttausende Veranstaltungen per Stream. Betano streamt unter anderem LaLiga, FA Cup, Tennis-Grand-Slams, NBA, EuroLeague und NFL, allerdings erst ab einem bestimmten Mindestguthaben und nach Verifizierung. Betway nennt Livestreams im App-Eintrag. Bei allen genannten Anbietern gilt: Live-Wetten in der App folgen den gleichen Regeln wie im Browser, inklusive der eingeschränkten Märkte (nächstes Tor ja, nächster Punkt im Tennis nein, dazu später mehr).
Die zehn lizenzierten Anbieter im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt die zehn Anbieter, die zum Stand 2. Oktober 2026 mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der GGL-Whitelist stehen, mit dem Permit-Holder und dem Datum der ersten Erlaubnis. Die Whitelist trägt kein Enddatum; eine Erlaubnis gilt, bis sie zurückgenommen oder widerrufen wird. Die Spalte „Permit-Holder“ zeigt die Gesellschaft, die auf der Whitelist als Betreiberin der jeweiligen Sportwetten-Domain geführt wird.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Permit-Holder | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| AdmiralBet | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| Interwetten | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| Betway | Betway Limited | 09.03.2021 |
| MERKUR BETS | Merkur Bets Malta Limited | 06.11.2023 |
| bwin | bwin (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| LeoVegas | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| 888sport | 888 Germany Limited | 30.06.2021 |
| bpremium | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
AdmiralBet: solide Erlaubnis, kleine Marke
AdmiralBet wird auf der Whitelist von der Greentube Betting Malta Limited geführt, mit einer ersten Sportwetten-Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Die Erlaubnis ist eine der ältesten im Markt, was der Marke Stabilität gibt, aber keine Aussage über die App selbst ist. Wer einen Anbieter mit langer Whitelist-Historie sucht, ist hier richtig. Wer hingegen vor allem Wert auf ein breites Live-Programm oder auf App-exklusive Funktionen legt, findet anderswo mehr.
Interwetten: App mit Cash-out-Funktion
Interwetten bietet eine App, deren App-Store-Beschreibung Cash-out sowie Top-Quoten für Live- und Pre-Match-Wetten nennt. Die Erlaubnis besteht seit dem 2. November 2020 mit Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022, gehalten von der Interwetten Gaming Limited. Interwetten gehört zu den Anbietern, die vor allem im deutschsprachigen Raum aktiv sind; wer mit dem Namen vertraut ist, findet hier ein stabiles Angebot ohne Überraschungen.
Betway: Live-Streams und deutsche Whitelist
Die Betway-App nennt im App Store als Anbieter die Digital Outsource International Limited (London) und verweist ausdrücklich auf die „Deutsche Lizenz (Whitelist)“. Angeboten werden Livewetten und Livestreams. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit dem 9. März 2021 (Folgeerlaubnis 23. Dezember 2022), gehalten von der Betway Limited. Für Wettende, die Livestreams in der App nutzen wollen, ist Betway einer der direkteren Wege, denn die Verfügbarkeit ist bereits im App-Eintrag sichtbar, nicht versteckt in den AGB.
MERKUR BETS: Cash-out mit Wartezeit
MERKUR BETS wirbt in der App mit über 70 Sportarten und mehr als 250.000 Vorab- und Live-Wettmöglichkeiten, inklusive MERKUR SLOTS in derselben App. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht erst seit dem 6. November 2023, also später als bei den meisten Wettbewerbern; gehalten wird sie von der Merkur Bets Malta Limited. Der Cash-out lässt sich jederzeit auslösen, der Betrag wird aber erst nach dem Ende aller Spiele des Scheins ausgezahlt. Das ist kein Fehler der App, sondern eine bewusste Produktentscheidung. Wer Cash-out als sofortige Liquidität versteht, sollte das vor der ersten Wette prüfen.
bwin: Cash-out manuell und automatisch
Die bwin-App nennt Cash-out (manuell und automatisch), Live-Streams, Live-Statistiken sowie Kombi- und Quoten-Boost. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020 (Folgeerlaubnis 23. Dezember 2022), gehalten von der bwin (Deutschland) Limited. bwin gehört zu den Marken mit dem breitesten Funktionsumfang, was die App betrifft. Wer ein voll ausgestattetes Wettkonto mit automatisiertem Cash-out sucht, ist hier richtig, vorausgesetzt, das Wettprogramm passt zu den eigenen Ligen.
Sportwetten.de: Teil-Cash-out und Face ID
Die App von Sportwetten.de enthält eine Cash-out-Liste mit Teil-Cash-out, einen Live Match Tracker, PayPal-Einzahlungen und Anmeldung per Face ID. Anbieter laut App-Eintrag ist die NetX Betting Limited, Whitelist-Erlaubnis seit 19. November 2020 (Folgeerlaubnis 16. Dezember 2022). Die App adressiert mit Face ID genau den Alltag, in dem das Smartphone entsperrt, eine Wette platziert und wieder weggesteckt wird. Wer biometrische Anmeldung schätzt, hat hier einen konkreten Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die noch auf Passwort-Eingabe setzen.
LeoVegas: junges Whitelist-Datum, voller Funktionsumfang
LeoVegas ist mit einer Erlaubnis seit dem 21. Oktober 2024 der jüngste Anbieter in dieser Liste, gehalten von der LVSports Limited. Die Whitelist führt daneben eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023, was hier nur bedeutet: Der Anbieter hat eine zweite Konzession, die aber mit der Sportwetten-App nichts zu tun hat. Die kurze Whitelist-Historie ist kein Nachteil, denn die Konzession steht, sie ist nur jung. Wer einen Anbieter mit langer Historie auf der Whitelist sucht, findet sie anderswo, wer einen sauberen Start ohne Altlasten schätzt, ebenfalls.
888sport: Konzern mit Börsennotiz
888sport gehört zur 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, die seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert ist. Die Whitelist führt die 888 Germany Limited mit einer Erlaubnis seit dem 30. Juni 2021 (Folgeerlaubnis 15. Dezember 2022). Die Börsennotiz ist kein Qualitätsmerkmal für die App, aber ein Hinweis auf die Konzernstruktur: 888sport ist Teil eines börsennotierten Mutterhauses, was Berichtspflichten und Transparenzanforderungen mit sich bringt, die kleinere Marken so nicht haben.
bpremium: klassische Marke, Whitelist-Eintrag vorhanden
bpremium wird auf der Whitelist von der Ladbrokes (Deutschland) Limited geführt, mit Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 (Folgeerlaubnis 21. Dezember 2022). Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd hat ihren Sitz in Malta und ist unter der Registernummer C92799 geführt. Hinter dem Namen bpremium steht also die Ladbrokes-Gruppe, eine der ältesten Wettmarken Europas. Wer eine Traditionsmarke mit aktueller deutscher Erlaubnis sucht, ist hier richtig; die App selbst ist allerdings nicht so bekannt wie die der größeren Wettbewerber.
NEO.bet: kleine Marke mit klarer Lizenz
NEO.bet beschreibt sich im App Store als lizenzierten Sportwettenanbieter mit deutscher Lizenz, gehalten von der Greenvest Betting Limited, Whitelist-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 (Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022). Die App nennt Live-Quoten, Live-Wetten, Cash-out und Teil-Cash-out. NEO.bet ist im Vergleich zu AdmiralBet, bwin oder bet365 eine kleinere Marke; wer die bekannteren Namen bevorzugt, hat hier keinen Grund zu wechseln. Wer eine schlanke App mit den nötigsten Funktionen schätzt, findet sie hier.
Rechtslage in Deutschland: Was die App darf und was nicht
Eine App ist ein Vertriebskanal, keine eigene Lizenz. Erlaubt ist der Anbieter, nicht die App. Die Prüfung läuft über die Whitelist.

Die GGL-Whitelist als einziger Test
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) ist seit Juli 2021 die zentrale Aufsichtsbehörde für Online-Glücksspiel in Deutschland. Sie erteilt die Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV), überwacht die Anbieter und kann Bußgelder verhängen (§ 28a). Die amtliche Whitelist (§ 9 Abs. 8) ist die einzige verlässliche Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter in Deutschland erlaubt ist. Sie enthält zum Stand 2. Oktober 2026 insgesamt 30 Einträge, davon 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Anbieter. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber eine .de-Domain allein beweist gar nichts; die Whitelist führt die Domain der zugehörigen Erlaubnis.
Was die Erlaubnis umfasst, und was sie nicht umfasst
Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1), die Whitelist zeigt nur das Datum der Erteilung, nicht das Enddatum. Eine Folgeerlaubnis ersetzt die erste; sie ist keine zweite Lizenz, sondern die verlängerte. Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführt wird, darf Sportwetten annehmen; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Poker oder Casino gilt für andere Domains und andere Regeln. Wer bei einem Anbieter Slots spielt und dann auf derselben Domain Sportwetten platzieren will, muss prüfen, ob diese Domain auch unter der Sportwetten-Erlaubnis geführt wird. Die zehn Anbieter oben sind sämtlich mit ihrer Sportwetten-Domain auf der Whitelist.
Cash-out: keine gesetzliche Regel, nur Anbieter-Feature
Es gibt keine gesetzliche oder GGL-Vorgabe zum Cash-out. Cash-out ist eine Produktentscheidung des Anbieters, die in dessen AGB beschrieben ist. Wer Cash-out nutzt, sollte die Bedingungen des Anbieters lesen, insbesondere zur Frage, wann der Betrag tatsächlich ausgezahlt wird.
Steuern: die Sportwettensteuer
Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3 / 105,3). Sie wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht vom Spielenden (§ 19). Ob und wie der Anbieter sie an die Spielenden weitergibt, ist seine Entscheidung. Der eine Anbieter zieht sie vom Einsatz ab, der andere vom Gewinn, der dritte übernimmt sie selbst. Eine einheitliche Aussage „5,3 % vom Einsatz“ wäre falsch. Die Steuer fällt auch bei nicht lizenzierten Anbietern an; eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Lizenz. Gewinne privater Spielender sind auf erster Ebene nicht abschließend geregelt; die generelle Auskunft lautet: Steuerberater fragen.
Werbebeschränkungen und Boni
Werbung für Glücksspiel ist nur Inhabern einer Erlaubnis erlaubt (§ 5 Abs. 7). Das Werbeverbot zwischen 6:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) betrifft Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino, nicht Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung für Wetten auf eine Veranstaltung unmittelbar vor oder während ihrer Live-Übertragung in diesem Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Der GlüStV enthält keine Klausel, die Sportwetten-Boni betrags-, umsatz- oder quotenmäßig deckelt; was ein Bonus kostet, steht allein in den AGB des Anbieters.
Offshore und zivilrechtliche Folgen
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis, die deutsche Kunden bedienen, betreiben unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Bedeutung. Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor Angeboten wie Platincasino gewarnt. Strafrechtlich kann die Veranstaltung nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, die Werbung mit bis zu einem Jahr; die Teilnahme nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Strafverfolgung gegen einzelne Spielende ist in der Praxis nicht etabliert, weder als Entwarnung noch als Drohung. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt; die Frage liegt seit dem 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Bundesgerichtshof vor, der sie dem EuGH vorgelegt hat. Die Schlussanträge des Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) halten es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten, mit einer Ausnahme für Fälle, in denen Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Kein Verfahren verspricht einem einzelnen Spielenden eine Erstattung.
Was das für die App bedeutet
Wer bei einem Anbieter ohne Whitelist-Eintrag spielt, hat keinen OASIS-Schutz, keine LUGAS-Limitdatei und keinen deutschen Rechtsweg bei Streit. Die OASIS-Sperre greift dort nicht, weil der Anbieter nicht angeschlossen ist, ein höheres Einzahlungslimit ist möglich, weil LUGAS nicht greift, und eine Auszahlung im Streitfall ist ungewiss. Die Whitelist-Erlaubnis ist deshalb kein Marketing-Label, sondern der einzige Mechanismus, der die Schutzregeln des GlüStV zur Anwendung bringt.
Was vor der Installation zu prüfen ist
Bevor eine App auf dem Android-Gerät landet, lohnt sich ein kurzer Blick, der nichts kostet außer zehn Minuten.
Whitelist-Abgleich
Die Whitelist wird auf der Website der GGL veröffentlicht. Für jeden Anbieter in der Übersicht der zehn lizenzierten Anbieter ist die zugehörige Domain dort verzeichnet; eine App, deren Anbieter dort nicht auftaucht, gehört nicht auf das Gerät. Wer auf der Whitelist steht, dessen App darf verwendet werden, sofern der Anbieter selbst auf der Liste geführt wird, nicht nur der Entwickler der App.
Berechtigungen und Update-Pfad
Eine seriöse App verlangt keine Berechtigungen, die sie nicht braucht: Kamera für die Verifizierung per Ausweis-Scan, ja; Zugriff auf Kontakte, Standort oder Mikrofon, in der Regel nein. Updates kommen über den Play Store oder über die Anbieter-Website, niemals über Drittquellen. Eine APK aus einem Forum oder einer Telegram-Gruppe ist kein Vertriebsweg, den ein lizenzierter Anbieter nutzt.
Erstinstallation und 72-Stunden-Regel
Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen zulassen (§ 6a). Wer innerhalb dieser Frist einzahlt, sollte wissen, dass die Verifizierung noch aussteht und eine Auszahlung erst nach Abschluss möglich ist. Wer das nicht will, verifiziert vor der ersten Einzahlung, per Ausweis-Upload und Adressnachweis, und spart sich die Wartezeit.
Häufige Fragen
Wo lassen sich Sportwetten-Apps für Android beziehen, und wie wird die Herkunft einer Installationsdatei geprüft?
Die meisten lizenzierten Anbieter veröffentlichen ihre App im Google Play Store, einige zusätzlich als APK auf der eigenen Website. Beide Wege führen zur gleichen App, sofern der Anbieter tatsächlich auf der GGL-Whitelist steht. Eine APK aus einem Forum, einer Messenger-Gruppe oder einer Drittquelle ist kein Vertriebsweg eines lizenzierten Anbieters und sollte nicht installiert werden. Der Herkunftsnachweis läuft über die Whitelist, nicht über den Store-Eintrag.
Reicht die Verfügbarkeit im Play Store als Nachweis für eine deutsche Erlaubnis, oder zählt allein die GGL-Whitelist?
Allein die GGL-Whitelist zählt. Der Play Store ist eine Vertriebsplattform und prüft keine Glücksspiel-Erlaubnis; eine App kann dort gelistet sein, ohne dass der Anbieter in Deutschland erlaubt ist. Die Whitelist ist die einzige amtliche Quelle, sie wird von der GGL gepflegt und ist öffentlich zugänglich.
Gelten in der App dieselben Live-Wetten-Regeln wie im Browser, zum Beispiel bei Wetten auf das nächste Tor?
Ja, die Regeln sind identisch, denn sie hängen am Markt, nicht am Gerät. Live-Wetten sind nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt, und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball sind nicht erlaubt, unabhängig davon, ob die Wette in der App oder im Browser abgegeben wird.
Wie wirken sich das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € und die Sperrdatei OASIS auf die Nutzung per App aus?
Das Limit gilt kumuliert über alle Anbieter hinweg und wird technisch über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt, nicht über das einzelne Konto. Wer das Limit ausgeschöpft hat, kann bei keinem lizenzierten Anbieter mehr einzahlen, bis der nächste Kalendermonat beginnt. OASIS wird bei Registrierung und Login abgefragt, eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, der Panikbutton löst eine 24-Stunden-Sperre aus, und beide Mechanismen greifen unabhängig vom Gerät.
Warum nehmen lizenzierte Anbieter keine Zahlungen von fremden Konten oder in Kryptowährung an?
Zahlungen sind nach § 6b Abs. 4 GlüStV nur von einem Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen, das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte aus den lizenzierten Angeboten heraushält. Wer mit Bitcoin oder einer fremden Karte einzahlen will, findet bei lizenzierten Anbietern keine Möglichkeit dazu.
Wie unterscheidet sich der Umgang mit der Sportwettensteuer von 5,3 % zwischen den Apps verschiedener Anbieter?
Die Steuer schuldet der Anbieter, nicht der Spielende, und beträgt 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Ob und wie sie an die Spielenden weitergegeben wird, ist die Entscheidung jedes Anbieters. Die Aussage „5,3 % vom Einsatz“ ist pauschal falsch, weil sie die Bemessungsgrundlage ignoriert. Wer wissen will, was im konkreten Fall abgezogen wird, liest die AGB des Anbieters oder prüft den Wettschein vor der Abgabe.
Was darf gewettet werden?
Erlaubt sind Fix-Quoten-Wetten auf den Ausgang einer Veranstaltung oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse innerhalb der Veranstaltung, als Einzel- oder Kombiwette (§ 21 Abs. 1). Live-Wetten (§ 21 Abs. 4) sind während laufender Veranstaltungen nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt, und zwar nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: ja. Nächster Satz im Tennis: ja. Nächster Punkt im Tennis: nein. Nächster Korb im Basketball: nein. Verboten sind Wetten auf Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Esports: Die GGL stellt fest, dass Wetten auf Esports nicht möglich sind, weil Esports nicht als Sport anerkannt ist. Lizenzierte Esports-Wetten existieren in Deutschland nicht.
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