Wettanbieter mit Bitcoin: Was in Deutschland gilt und welche Marken tatsächlich eine Erlaubnis haben
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Stand: 19. Oktober 2026 · geprüft anhand der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026.

Die ehrliche Antwort vorweg: Wer in Deutschland mit Bitcoin wetten will, gerät unweigerlich in eine Schieflage zwischen Zahlungsweg und Aufsicht. Die Glücksspielbehörde erlaubt nur Zahlungen vom eigenen Konto eines Kreditinstituts nach dem Geldwäschegesetz und schließt anonyme Mittel explizit aus. Genau diese Eigenschaft macht Bitcoin für lizenzierte deutsche Buchmacher unbrauchbar. Wer trotzdem mit Krypto wettet, landet bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis – mit allen Folgen, die das für Einzahlungslimit, Sperre und Aufsicht hat. Im Folgenden wird erläutert, was das technisch und rechtlich bedeutet und welche Marken auf der Whitelist stehen.
Verantwortung beim Wetten ohne deutsche Aufsicht
Wer außerhalb der deutschen Erlaubnis wettet, gibt Schutzmechanismen ab, die der Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich vorsieht. Drei davon wiegen besonders schwer, weil sie im Alltag greifen, nicht nur im Extremfall.

Das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat gehört zu den ersten Verlustbremsen, die Spielende in Deutschland spüren. Es gilt einheitlich über alle Anbieter hinweg und wird technisch über die Limitdatei LUGAS durchgesetzt. Ein Anbieter, der nicht an LUGAS angeschlossen ist, kann beliebig hohe Einzahlungen annehmen – ohne Kontrolle, ohne Querverbund zu anderen Buchmachern, ohne das gesetzliche Sonderlimit, das bei nachweisbar höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich wäre. Wer mit Bitcoin spielt, hat keinen Cent dieses Limits zur Verfügung, weil die Anbieter, die Krypto annehmen, gerade nicht an LUGAS angebunden sind.
Die Spielersperre OASIS ist das zweite Standbein des deutschen Schutzsystems. Sie wird bei Registrierung und Login abgefragt, eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn ein Endtermin gesetzt wird, und mindestens ein Jahr, wenn nicht. Wer bei einem Offshore-Anbieter ein Konto eröffnet, taucht in dieser Sperrdatei schlicht nicht auf. Eine bestehende OASIS-Sperre hindert niemand diese Angabe daran, sich parallel bei einem Krypto-Anbieter anzumelden und weiterzuspielen.
Der Panikbutton ist die dritte Schutzebene und die schnellste: ein Klick, und der Zugang ist für 24 Stunden blockiert. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis kennen diese Funktion nicht, weil sie aus § 6i Abs. 3 GlüStV folgt und nur für Erlaubnisinhaber gilt.
Hinzu kommen zwei weniger sichtbare, aber real wirksame Punkte: Die Aufsicht durch die GGL und die Insolvenzsicherung der Spielergelder auf einem geschützten Treuhandkonto. Beides ist an die deutsche Erlaubnis gekoppelt. Wer bei einem Offshore-Anbieter einzahlt, hat im Streitfall keine deutsche Aufsichtsbehörde, an die er sich wenden kann, und im Insolvenzfall keinen gesetzlichen Anspruch auf ein separates, geschütztes Konto.
Eine besondere Risikoebene kommt bei Krypto-Wetten dazu, die bei Euro-Anbietern nicht existiert: der Wechselkurs. Wer eine Einzahlung in Bitcoin leistet, trägt das Risiko, dass der Wechselkurs sich verschiebt, während das Geld auf dem Wettkonto liegt, und dasselbe Risiko beim Auszahlen. Eine Wette, die nominell gewonnen wurde, kann real trotzdem Verlust bedeuten, wenn der Bitcoin-Kurs in der Zwischenzeit fällt. Das ist eine Verlustquelle, die unabhängig vom Wettausgang besteht.
Bitcoin verstehen: Worum es bei Blockchain und Mining technisch geht
Wer mit Bitcoin zahlen will, sollte wissen, was er da eigentlich nutzt. Das Whitepaper „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ wurde am 1. Oktober 2008 unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto veröffentlicht, das Netzwerk ging am 3. Januar 2009 mit dem Genesisblock live. Die Maximalmenge ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt. Etwa alle zehn Minuten entsteht ein neuer Block, die Blockbelohnung halbiert sich alle 210.000 Blöcke – von 50 Bitcoin zu Beginn über 25, 12,5 und 6,25 bis auf 3,125 Bitcoin seit April 2024.
Diese Halbierung ist mehr als ein technisches Detail: Sie macht Bitcoin knapp und treibt den Wert über die Zeit, weil das Angebot wächst, während die Nachfrage wachsen kann. Der erste dokumentierte Warenaustausch war am 22. Mai 2010, zwei Pizzen für 10.000 Bitcoin. Wer Bitcoin als Zahlungsmittel nutzt, nutzt ein Netzwerk, das technisch keine Zwischeninstanz braucht, jede Transaktion aber dauerhaft und nachvollziehbar in der Blockchain festhält.
Genau diese Mischung aus „kein Konto nötig“ und „dauerhaft gespeichert“ macht Bitcoin für deutsche Buchmacher zum Problem: Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt, dass Zahlungen vom eigenen Konto bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut kommen, und schließt anonyme Mittel aus. „Anonym“ ist im GlüStV-Kontext nicht dasselbe wie „unauffindbar“, sondern bedeutet „nicht über eine nachvollziehbare Kontoverbindung identifizierbar“. Bitcoin-Zahlungen scheitern genau an dieser Schwelle, selbst wenn die Blockchain später alles festhält.
Die Rechtslage in Deutschland bei Bitcoin-Wetten
In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig, auch wenn sie in der Praxis oft umgangen wird. Drei Ebenen greifen ineinander, und wer auch nur eine davon übersieht, baut seine Entscheidung auf falschen Annahmen auf.

Erlaubnis nach dem GlüStV 2021
Seit dem 1. Juli 2021 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag. Er überträgt der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) die Aufgabe, bundesweit Sportwettenerlaubnisse zu vergeben und zu überwachen. § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV regeln die Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet. Die GGL führt die offizielle Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV – sie ist die einzige verlässliche Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat. Der Snapshot vom 02.10.2026 listet 30 Einträge, davon 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon auch Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Inhaber. Wichtig: Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis. Die Whitelist trägt nur das Datum der Erteilung, nie ein Enddatum; eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre.
Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen
§ 6b Abs. 4 GlüStV regelt die Zahlungen klar: Einzahlungen und Auszahlungen sind nur über ein Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen der spielenden Person lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind unzulässig. Das schließt Bargeldtransfers ohne Herkunftsnachweis ebenso aus wie Kryptowahlungen über eine Wallet, die nicht auf den Namen des Spielenden lizenziert ist. Welche Zahlungsmarken ein einzelner Buchmacher akzeptiert, ist seine eigene Sache und ergibt sich aus seinen AGB.
Folgen für Anbieter ohne Erlaubnis
Wer ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten in Deutschland anbietet, betreibt nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Relevanz. Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Strafrechtlich sieht § 284 StGB für das Veranstalten bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, § 285 StGB für die Teilnahme bis zu sechs Monate. Strafverfahren gegen einzelne Spielende sind allerdings nicht etabliert – weder als Entwarnung noch als Drohung zu lesen. Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen Anbieter ohne Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH vorgelegt; Kläger sind das Ergebnis von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahren 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) hat EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten – mit einer Ausnahme: Wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Rückzahlung ist damit möglich, aber niemandem versprochen.
Die Sportwettensteuer
Die Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % auf den Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Sie wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht vom Spielenden. Ob und wie sie an die Kunden weitergegeben wird, ist Sache des Anbieters und steht in seinen AGB. Die Steuer gilt auch für unlizenzierte Anbieter – eine gezahlte Steuer ist kein Erlaubnisnachweis.
Vergleich der Wettanbieter mit Bitcoin und ihre Lizenz
Die folgende Tabelle zeigt, welche Marken auf der GGL-Whitelist stehen und welche nicht. Eine Erlaubnis ist die einzige verlässliche Aussage zur Lizenz in Deutschland. Bitcoin-Zahlungen werden ausschließlich von Offshore-Marken angeboten.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| bpremium | Whitelist – Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| 888sport | Whitelist – 888 Germany Limited | 30.06.2021 |
| Winamax | Whitelist – WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Sportingbet | Whitelist – Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Bet3000 | Whitelist – I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Tiptorro | Whitelist – Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| Playzilla | Keine Whitelist – Curaçao-Lizenz | – |
| RocketPlay | Keine Whitelist – Curaçao-Lizenz | – |
| 22Bet | Keine Whitelist – Curaçao-Lizenz | – |
| Sportaza | Keine Whitelist – Anjouan-Lizenz, ALSI-202606064-FI2 | – |
Wichtig: Die Tabelle zeigt die Erlaubnis, nicht die Zahlungsmittel. Keiner der aufgeführten Whitelist-Anbieter akzeptiert Bitcoin. Die vier Offshore-Marken akzeptieren Krypto, haben aber keine deutsche Erlaubnis – das schließt sich technisch und rechtlich aus.
Lizenzierte Wettanbieter ohne Bitcoin
Die folgenden Marken stehen auf der GGL-Whitelist und nehmen daher keine Kryptowährungen entgegen. Sie sind die einzigen Anbieter in dieser Übersicht, bei denen Spielende in Deutschland den vollen Schutz des Glücksspielstaatsvertrags erwarten.
bpremium
Die Ladbrokes (Deutschland) Limited betreibt die Domain bpremium mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis seit dem 21.12.2022. Das gleiche Unternehmen führt die Whitelist auch für partypoker im Bereich Online-Poker und Virtuelle Automatenspiele. Wer einen deutschen Buchmacher mit langer Historie und vollständiger Aufsicht sucht, ist hier richtig – aber eben ohne Bitcoin.
bpremium – Wertung
Eine seriöse, vollständig regulierte Adresse für Sportwetten in Deutschland. Wer Bitcoin sucht, ist hier falsch, weil das Zahlungsmittel von der Erlaubnis ausgeschlossen ist. Für Spielende, die mit klassischen Methoden einzahlen, ist bpremium eine Standardadresse.
888sport
Die 888 Germany Limited führt die 888sport mit Ersterlaubnis vom 30.06.2021 und Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Die Muttergesellschaft 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar ist seit September 2005 an der Londoner Börse notiert. Eine börsennotierte Holding bringt Transparenz, ändert aber nichts an der fehlenden Krypto-Akzeptanz.
888sport – Wertung
Eine gut regulierte Marke mit internationaler Konzernstruktur. Für Krypto-interessierte Spielende bleibt sie ungeeignet, weil sie am gleichen Lizenzrahmen hängt, der Bitcoin ausschließt.
Winamax
Die WINAMAX SA mit Sitz in Frankreich erhielt am 29.06.2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten vom Regierungspräsidium Darmstadt; die Folgeerlaubnis datiert auf den 08.12.2022. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der GGL. Winamax ist eine starke Adresse im europäischen Sportwettenmarkt.
Winamax – Wertung
Eine seriöse europäische Marke mit voller deutscher Aufsicht. Wer die Vorteile einer etablierten Plattform sucht und auf Krypto verzichten kann, ist hier gut aufgehoben.
Sportingbet
Die Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt im Impressum die Erlaubnis für Sportwetten vom 21.12.2022 und die Erlaubnis für Virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Aufsichtsbehörde ist die GGL.
Sportingbet – Wertung
Eine etablierte Marke mit regulärer Erlaubnis, deren Stärke im klassischen Sportwettenangebot liegt. Bitcoin-Spielende werden hier nicht bedient – was bei der Lizenz konsequent ist.
Bet3000
Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, betreibt Bet3000 mit einer Erstdatum-Erlaubnis vom 22. April 2026 – eine der jüngsten Erlaubnisse auf der Whitelist.
Bet3000 – Wertung
Eine frisch regulierte Marke, deren jüngste Erlaubnis eine aktive Aufsicht voraussetzt. Für Krypto bleibt sie außer Reichweite, aber wer einen regulierten Anbieter mit deutscher Erlaubnis sucht, hat hier eine saubere Adresse.
Tiptorro
Die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta betreibt die Tiptorro-App, die im App Store als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL beschrieben wird. Die Whitelist führt die Domain Tiptorro mit Ersterlaubnis vom 30.06.2021 und Folgeerlaubnis vom 27.12.2022.
Tiptorro – Wertung
Eine regulierte Marke, die vor allem über die App spielt. Die Malta-Holding ist in Deutschland üblich und ändert nichts an der Wirksamkeit der GGL-Aufsicht. Bitcoin bleibt außen vor.
Offshore-Wettanbieter mit Bitcoin
Die folgenden vier Marken akzeptieren Bitcoin, haben aber keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. Sie sind keine rechtswidrigen Anbieter im Sinne einer Strafverfolgung der Spielenden, aber ihr Angebot ist in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV.
Playzilla
Playzilla bietet auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Eine deutsche Erlaubnis liegt nicht vor, an OASIS und LUGAS ist die Marke nicht angeschlossen.
Playzilla – Wertung
Wer mit Bitcoin einzahlt, findet hier einen voll ausgestatteten Sportwetten-Bereich. Der Preis dafür ist der Wegfall des Einzahlungslimits, der Sperre und der Aufsicht. Für Spielende in Deutschland ist das ein Tausch, der in den meisten Fällen schlecht ausgeht.
RocketPlay
RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, Registrierungsnummer 162990. Auch hier: keine deutsche Erlaubnis, kein Anschluss an OASIS oder LUGAS.
RocketPlay – Wertung
Ein Curaçao-Anbieter mit Krypto-Zahlungen. Solange die Marke in Deutschland keine Erlaubnis bekommt, bleibt das Angebot unerlaubt, und deutsche Spielende haben keine Aufsicht, an die sie sich wenden können.
22Bet
22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Auch hier liegt die Lizenz in Curaçao, ohne deutsche Anbindung.
22Bet – Wertung
Ein breit aufgestellter Sportwetten-Anbieter mit großer Sportauswahl. Für Spielende in Deutschland bleibt das die gleiche Rechnung wie bei allen Offshore-Marken: kein deutscher Schutzrahmen.
Sportaza
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Die Lizenz ist in Deutschland ohne Bedeutung.
Sportaza – Wertung
Eine weitere Offshore-Marke mit Krypto-Zahlung. Der Anjouan-Hintergrund hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung; OASIS und LUGAS greifen hier nicht.
Wie Krypto-Zahlungen technisch funktionieren
Wer mit Bitcoin einzahlt, braucht eine Wallet. Das ist die Software oder Hardware, die den privaten Schlüssel hält und Transaktionen signiert. Es gibt Hot-Wallets (immer online, bequem für kleine Beträge) und Cold-Wallets (offline, sicherer für größere Bestände). Welche Wallet die „beste“ ist, hängt vom Nutzungsverhalten ab – nicht von einer Eigenschaft, die Bitcoin selbst mitbringt. Wichtig ist, dass die Wallet tatsächlich dem Spielenden gehört, nicht einem Custodian, der die Schlüssel verwahrt.
Eine Bitcoin-Transaktion ist nicht anonym, sondern pseudonym. Adressen sind nicht direkt einer Person zugeordnet, aber jede Transaktion liegt dauerhaft in der Blockchain und kann mit Aufwand nachverfolgt werden. Bei einer Einzahlung auf einen Offshore-Buchmacher hinterlässt die Adresse also eine Spur – auch wenn keine Ausweispflicht gegenüber dem Buchmacher besteht. Das ist der Punkt, an dem „anonym“ im Alltag und „anonym“ im GlüStV auseinanderfallen: Das eine meint „kein Ausweis“, das andere meint „keine nachvollziehbare Kontoverbindung“.
Wer bei einem Offshore-Anbieter auszahlt, bekommt Bitcoin zurück auf die eigene Wallet. Auch hier trägt der Spielende das Wechselkursrisiko: Der Gewinn aus der Wette kann durch einen fallenden Bitcoin-Kurs aufgezehrt werden.
Worauf Spielende achten sollten
Eine seriöse Auswahl beginnt mit einer Frage: Brauche ich die deutsche Erlaubnis oder verzichte ich bewusst darauf? Wer in Deutschland wettet und sich für einen Whitelist-Anbieter entscheidet, bekommt OASIS, LUGAS, das 1.000 €-Einzahlungslimit und die Aufsicht der GGL. Wer auf einen Offshore-Anbieter mit Bitcoin ausweicht, bekommt keines davon und trägt zusätzlich das Wechselkursrisiko.
Wer auf der Whitelist steht, ist einfach zu prüfen: Domain gegen die Liste auf glücksspiel-behoerde.de halten, Datum der Erlaubnis prüfen, Inhaber prüfen. Wer dort nicht steht, ist in Deutschland ohne Erlaubnis – egal, was die eigene Webseite über Lizenzen aus Curaçao oder Anjouan sagt.
Eine weitere Frage betrifft die Sportwettensteuer: Wer sie nicht selbst tragen will, sollte prüfen, ob der Anbieter sie an die Spielenden weitergibt oder aus der Marge deckt. Das variiert zwischen den Anbietern und gehört in die AGB.
Schließlich: Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, sollte sich klarmachen, dass OASIS-Sperren, Limits und andere deutsche Schutzregeln dort nicht greifen. Eine Selbstanlage über ein eigenes Einzahlungslimit oder eine Sperre bei der Bank ist möglich, aber nicht gesetzlich verankert.
Was die Reihenfolge in dieser Übersicht bestimmt
Die Reihenfolge der Marken in dieser Übersicht folgt nicht der Krypto-Akzeptanz, sondern der Erlaubnis und der Aufsicht. Die ersten sechs Anbieter stehen auf der Whitelist und nehmen daher kein Bitcoin an; die letzten vier nehmen Bitcoin, sind aber nicht in Deutschland erlaubt. Diese Anordnung ist bewusst gewählt, weil sie die einzige in Deutschland rechtlich tragfähige Trennlinie abbildet. Wer die Anbieter nach Quoten, Sportarten oder Bonusprogrammen sortieren will, findet innerhalb der Whitelist deutliche Unterschiede – aber bei der Frage „Bitcoin ja oder nein“ lautet die Antwort für lizenzierte Anbieter ausnahmslos „nein“.
Häufig gestellte Fragen
Nimmt ein deutscher Wettanbieter Bitcoin, und woran erkenne ich das?
Kein Anbieter mit einer deutschen Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a GlüStV akzeptiert Bitcoin, weil § 6b Abs. 4 anonyme Zahlungsmittel ausschließt. Wer Bitcoin sieht, ist bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Prüfen lässt sich das auf der Whitelist der GGL unter glücksspiel-behoerde.de – wer dort nicht auftaucht, hat in Deutschland keine.
Was verlangt das Gesetz zur Zahlung vom eigenen Konto?
§ 6b Abs. 4 GlüStV schreibt vor, dass Ein- und Auszahlungen über ein Zahlungskonto laufen, das auf den Namen der spielenden Person lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Bargeldtransfers ohne Herkunftsnachweis und Krypto-Wallets, die nicht klar einer Person zugeordnet sind, fallen durch diese Schwelle.
Was fehlt Offshore-Anbietern beim Spielerschutz?
OASIS-Sperre, LUGAS-Limitdatei, das 1.000 €-Einzahlungslimit pro Monat, der Panikbutton und die Aufsicht der GGL entfallen. Auch die Insolvenzsicherung der Spielergelder auf einem geschützten Treuhandkonto ist an die deutsche Erlaubnis gebunden. Dazu kommt das Wechselkursrisiko, weil Gewinne in Bitcoin schwanken können.
Was besagen die EuGH-Schlussanträge vom 19. März 2026 zur Rückzahlung?
Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, dass Anbieter ohne deutsche Erlaubnis verlorene Einsätze zurückzahlen müssen. Eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Rückzahlung wird niemandem bettelseitig versprochen.
Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % aus?
Die Steuer wird vom Veranstalter geschuldet und beträgt 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Ob sie an die Spielenden weitergegeben wird, entscheidet jeder Anbieter in seinen AGB. Die Steuer gilt auch für unlizenzierte Anbieter und ist kein Erlaubnisnachweis.
Was bedeutet „ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ bei Bitcoin-Angeboten?
Beide Schutzsysteme sind an die deutsche Erlaubnis gebunden. Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, taucht weder in der Sperrdatei OASIS auf noch in der Limitdatei LUGAS – eine bestehende Sperre hindert dort nichts, und das 1.000 €-Monatslimit gilt nicht. Im Vergleich zu lizenzierten Anbietern fehlt damit die zentrale Verlustbremse.
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