Wimbledon Wetten 2026: Was Quote, Marge und Steuer wirklich kosten

Updated Oktober 2026
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Stand: 19. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Ein Tennisplatz mit Rasenbelag im Morgenlicht, Netz und weiße Linien, im Hintergrund eine ruhige Tribüne.
Die Wimbledon Championships 2026 fanden vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in London auf Rasen statt und waren die 139. Austragung.

Die Wimbledon Championships 2026 liefen vom 29. Juni bis zum 12. Juli 2026 auf Rasen in London und sind abgeschlossen. Wer aus Deutschland auf das nächste Turnier oder die laufende Saison wetten will, hat drei Fragen zu beantworten, bevor er einen Wettschein abgibt: Steht der Anbieter auf der GGL-Whitelist? Welche Märkte sind überhaupt erlaubt? Und was kostet die Quote nach Steuer und Marge? Dieser Überblick ordnet die zehn lizenzierten Wettanbieter, die das Turnier im Programm führen, nach Quotenniveau, Wettprogramm und Spielerschutz, erklärt die Marge an einem Beispielmarkt und zeigt, was das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € im Turnieralltag bedeutet.

Die zehn GGL-lizenzierten Anbieter für Wimbledon-Wetten im Überblick

Die folgende Tabelle führt ausschließlich Anbieter auf, die auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (Stand 2. Oktober 2026) mit einer Sportwetten-Erlaubnis für eine .de-Domain geführt werden. Der Snapshot enthält 30 Einträge, davon 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis; die zehn hier aufgeführten Marken decken das Wimbledon-Programm vollständig ab und unterscheiden sich vor allem durch das Datum der ersten Erlaubnis und durch ihr Wettprogramm.

Ein Tennisball liegt auf frisch gemähtem Gras neben einer weißen Linie, Tautropfen glänzen im Gegenlicht.
Die ersten Lawn Tennis Championships in Wimbledon begannen am 9. Juli 1877 an der Worple Road.
Marke GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
bet365 (Bet365.de) Whitelist-Eintrag; Hillside (Europe) ENC, Ta’Xbiex (Malta) 09.10.2020
Tipwin (Tipwin.de) Whitelist-Eintrag; Tipwin Limited 09.10.2020
MERKUR BETS Whitelist-Eintrag; Merkur Bets Malta Limited, St. Julian’s (Malta) 06.11.2023
bpremium (Bpremium.de) Whitelist-Eintrag; Ladbrokes (Deutschland) Ltd, Gzira (Malta) 09.10.2020
Sportingbet (Sportingbet.de) Whitelist-Eintrag; Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
888sport Whitelist-Eintrag; 888 Germany Limited (Konzern: 888 Holdings PLC, Gibraltar) 30.06.2021
LeoVegas (Leovegas.de) Whitelist-Eintrag; LVSports Limited 21.10.2024
VBet (Vbet.de) Whitelist-Eintrag; SCGO Limited, St. Julian’s (Malta) 05.12.2023
Betano (Betano.de) Whitelist-Eintrag; Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021
Tipico (Tipico.de) Whitelist-Eintrag; Tipico Co. Limited 09.10.2020

Eine Erlaubnis steht jeweils für die genannte .de-Domain; Slots-, Poker- oder Casino-Erlaubnisse derselben Inhaber sagen nichts über das Sportwetten-Angebot aus. Die Whitelist führt ausschließlich das Datum der Erteilung, kein Enddatum; eine erste Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre.

Was Wimbledon als Wettobjekt ausmacht

Wimbledon ist das dritte Grand-Slam-Turnier des Jahres und das einzige auf Rasen. Die Herren spielen auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei; bei 6:6 gibt es einen Tiebreak bis 7, im Entscheidungssatz seit März 2022 einen Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung. Turnierdirektor ist seit 2020 Jamie Baker. Die ersten Lawn Tennis Championships wurden am 9. Juli 1877 an der Worple Road ausgetragen; das Turnier ist 2026 in seiner 139. Austragung gelaufen.

Diese Struktur prägt den Wettmarkt stärker, als sie auf den ersten Blick wirkt. Auf Rasen ist der Aufschlag der dominierende Schlag: Big Server haben statistisch Vorteile, Satzwetten und Tiebreak-Wetten sind ein eigenes Segment, und Handicap-Linien auf Asche lassen sich nicht einfach auf Rasen übertragen. Wer Wetten auf Wimbledon mit Wetten auf die French Open vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Sportarten im selben Regelwerk.

Das Preisgeld als Indikator für die Klasse des Feldes

Das Gesamtpreisgeld der Wimbledon Championships 2026 betrug 64,2 Millionen £, ein Anstieg um 20 % gegenüber dem Vorjahr. Die Einzelsieger erhielten jeweils 3.600.000 £. Ein solches Preisgeld zieht ein Starterfeld an, in dem Außenseiter seltener gewinnen als in kleineren Turnieren, aber auch häufiger überraschen als bei den Hartplatz-Majors. Die Wettmärkte reagieren darauf mit dichten Favoritenquoten und vergleichsweise hohen Quoten auf das Mittelfeld.

Wer 2026 gewann – und warum das für die nächste Auflage zählt

Das Herreneinzel 2026 gewann Jannik Sinner und wiederholte damit seinen Vorjahressieg; das Dameneinzel entschied Linda Nosková für sich. Beide Titel gehen an Spieler, die auf Rasen überdurchschnittlich serven oder deren Defensivspiel auf schnellem Belag trägt. Wer auf das nächste Turnier wetten will, schaut damit auf zwei Spitzenspieler, deren Quote als Titelverteidiger kürzer ausfällt als vor ihrem ersten Wimbledon-Titel.

Rechtslage in Deutschland: GGL-Erlaubnis, Whitelist, 1.000-€-Limit

Seit dem 1. Juli 2021 reguliert der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) Sportwetten in Deutschland. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) erteilt die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV und überwacht den Markt nach § 28a. Die Wettsteuer selbst wird vom Finanzamt erhoben; die GGL ist dafür nicht zuständig.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einem leeren Papier-Wettschein auf einem Tisch am Fenster.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige Test, ob ein Anbieter legal Sportwetten in Deutschland anbietet. Eine .de-Domain allein beweist nichts, eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt und nennt dabei namentlich Anbieter wie Platincasino. Wer bei einem nicht gelisteten Anbieter wettet, hat keinen Rückgriff auf OASIS, keine LUGAS-Anbindung und keine deutsche Aufsicht.

Was die Erlaubnis konkret erlaubt und was nicht

Erlaubt sind Fixed-Odds-Wetten auf den Ausgang eines Ereignisses, auf einen Abschnitt davon oder auf Vorkommnisse darin, als Einzel- oder Kombiwette, und nur Wettarten, die die GGL im Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 GlüStV zugelassen hat. Livewetten nach § 21 Abs. 4 sind während eines laufenden Ereignisses nur auf den Endausgang oder auf die nächste Komponente erlaubt, soweit solche Komponenten in dieser Sportart selten sind: das nächste Tor im Fußball ja, der nächste Satz im Tennis ja; der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball nein. Verboten sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren (in der GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich), auf manipulationsanfällige Konstellationen und auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Esports ist nach GGL-Auffassung kein Sport; lizenzierte Esports-Wetten existieren in Deutschland nicht. Zu virtuellen Sportarten schweigt der Befund; eine belastbare Aussage zur rechtlichen Einordnung lässt sich daraus nicht ableiten.

Spielerschutz: Verifikation, OASIS, LUGAS, Panikbutton

Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Pro Anbieter ist ein Konto mit vollständiger Verifikation zulässig (§ 6a); vor der Verifikation darf der Anbieter das Spiel für höchstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen ermöglichen. Das monatliche Einzahlungslimit beträgt nach § 6c Abs. 1 standardmäßig 1.000 € kalendermonatlich über alle Anbieter hinweg und wird über die zentrale LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Ein Anbieter darf für eine einzelne Person nur dann ein höheres Limit festlegen, wenn deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachprüfbar belegt ist; eine Selbsterklärung genügt nicht. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen frühestens nach sieben Tagen. Parallelspiel ist nach § 6h verboten und wird über die LUGAS-Aktivitätsdatei überwacht. OASIS (§§ 8, 8a) ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird; eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende einen Zeitraum benennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Offshore-Anbieter sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen.

Zahlungen, Auszahlung, Insolvenzschutz

Zahlungen nach § 6b Abs. 4 sind nur von einem Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt – der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonymer Prepaid den Zugang zu lizenzierten deutschen Wettanbietern versperrt. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen AGB; eine belastbare Liste, die für alle zehn Anbieter gilt, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird der Saldo innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt (§ 6b Abs. 6–7). Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt.

Steuer: 5,3 % nach RennwLottG – wer sie schuldet und wer sie trägt

Die Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18), das sind rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3 / 105,3). Die Steuer schuldet der Veranstalter der Wette, nicht der Spielende (§ 19). Ob und wie der Anbieter sie an die Kundschaft weitergibt, ist seine Entscheidung; eine belastbare Aussage, wie jeder der zehn Anbieter die Steuer handhabt, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten. Die Steuer fällt auch bei nicht lizenzierten Anbietern an; eine gezahlte Steuer ist kein Nachweis einer Erlaubnis. Gewinne privater Spielender sind auf erster Stufe nicht abschließend geregelt; allgemeine Information ersetzt keine Steuerberatung.

Werbung und Bonusregeln

Werbung für Glücksspiel darf nur von Erlaubnisinhabern betrieben werden (§ 5 Abs. 7). Das Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) gilt für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung desselben Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Der GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe oder den Umsatzbedingungen nach begrenzt; Beträge, Umsatzfaktoren und Mindestquoten stammen allein aus den AGB des jeweiligen Anbieters.

Zivilrechtliche Folgen des Spielens bei nicht lizenzierten Anbietern

Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich, nicht lizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten; eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Beide Verfahren laufen noch; eine zugesicherte Rückzahlung an konkrete Spielende lässt sich daraus nicht ableiten.

Spielerschutz während der Turnierwochen: was das 1.000-€-Limit praktisch bedeutet

Wimbledon dauert zwei Wochen ab Ende Juni; in dieser Zeit fallen täglich Dutzende Spiele in Einzel, Doppel und Mixed an, dazu Qualifikation und Junioren-Wettbewerbe. Wer parallel auf mehrere Matches setzt, erreicht das standardmäßige Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat schneller als in einer spielfreien Woche. Das Limit gilt kumulativ über alle Anbieter hinweg; wer parallel bei zwei lizenzierten Anbietern einzahlt, teilt sich das Volumen, statt es zu verdoppeln.

Drei Konstellationen aus der Praxis, die das Limit sichtbar machen:

Die Logik des Limits ist nicht bestrafend, sondern vergleichend: sie verteilt die Verluste, die ein einziger Anbieter in zwei Wochen Wimbledon einsammeln könnte, auf einen Monat und zwingt zu Pausen, in denen OASIS-Abgleich, Aktivitätsdatei und Verifikation greifen.

Wettmärkte bei Wimbledon: vom Turniersieger bis zum nächsten Satz

Das Wettprogramm der lizenzierten Anbieter für Wimbledon folgt der Struktur des Turniers. Wer Turniersieger, Spielsieger, Satzwetten, Handicap, Over/Under Spiele oder den nächsten Satz wettet, findet jedes dieser Märkte im Standardprogramm. Welcher Anbieter welche Märkte in welcher Tiefe anbietet, ist nicht aus den vorliegenden Quellen abzuleiten; die Programme werden täglich an den Spielplan angepasst.

Ein typischer Wimbledon-Markt im Überblick:

Dass der „nächste Punkt“ im Live-Programm fehlt, ist kein Qualitätsmangel des Anbieters, sondern eine regulatorische Grenze. Wer einen Anbieter am Umfang seines Live-Programms misst, sollte diese Grenze mitdenken.

Quoten lesen: Marge, Auszahlungsquote und der Unterschied zur Steuer

Eine Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz im Gewinnfall multipliziert wird. Bei einer Quote von 2,10 und einem Einsatz von 10 € beträgt die Auszahlung 21 €; der Nettogewinn sind 11 €. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Auswahlmöglichkeiten zu einer Gesamtquote; eine Dreier-Kombi mit 1,80 / 2,20 / 1,95 ergibt eine Gesamtquote von 7,72, der Nettogewinn aus 10 € Einsatz wären 67,20 €.

Was die Quote nicht verrät: den Anteil, den der Buchmacher einbehält. Diese Marge berechnet sich aus der Auszahlungsquote eines Marktes. Die Auszahlungsquote ist die Summe der reziproken Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes, umgekehrt gerechnet. Beispiel: Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten zu 1,90 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ 1,0526 = 0,9499, also rund 95 %. Die Marge ist 100 % − 95 % = 5 %. Von jedem Euro, der auf diesen Markt gesetzt wird, wandert rund fünf Cent in die Tasche des Buchmachers – unabhängig vom Ausgang.

Die Bandbreite ist real. Bei 1,85 / 1,85 liegt die Marge bei rund 8,1 %, bei 1,95 / 1,95 bei rund 2,6 %. Ein Buchmacher, der durchgängig Quoten von 1,90 / 1,90 anbietet, ist günstiger als einer mit 1,85 / 1,85, und der Unterschied von zwei Prozentpunkten Marge entspricht bei gleichem Einsatz einem um zwei Prozent höheren erwarteten Verlust. Die Marge ist keine versteckte Gebühr, sondern der Preis, den der Buchmacher für die Organisation des Marktes verlangt; sie ist in jeder einzelnen Quote eingepreist.

Die Sportwettensteuer von 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer“ (rund 5,03 % des Einsatzes) wird vom Veranstalter geschuldet. Manche Anbieter ziehen sie vom Einsatz ab, andere verrechnen sie intern und werben mit „0 % Wettsteuer“. Welcher der zehn GGL-lizenzierten Anbieter die Steuer in welcher Form weitergibt, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht für alle Anbieter belastbar ableiten. Winamax bewirbt auf der eigenen Website „0 % Wettsteuer“ und verweist dazu auf eine Odoxa-Studie zu 2.967 Spielen zwischen dem 1. April 2025 und dem 30. August 2025, nach der Winamax bei 45 % der untersuchten Quoten auf Platz eins lag; diese Aussage bezieht sich auf das Quotenniveau, nicht auf die Frage, ob andere Anbieter ebenfalls steuerfrei quoten. Es handelt sich um eine Eigenwerbung, die das Ranking auf eine methodisch umrissene Datenbasis stützt, aber keine unabhängige Bestätigung der Höhe der effektiven Marge darstellt.

Was ein Spielender mitnehmen sollte: Ein Vergleich der Quoten vor der Wette lohnt sich, weil die Marge sich über die Saison summiert; eine Differenz von einem Prozentpunkt Marge zwischen zwei Anbietern macht bei 1.000 € Umsatz etwa 10 € erwarteten Verlust aus. Die Steuer ist ein zweiter, separater Posten, der je nach Anbieter im Bruttoeinsatz steckt oder nicht.

Prognosen und Strategie: warum jeder Tipp nur eine Schätzung ist

Tennisprognosen stützen sich auf Statistiken zu Belag, Aufschlag, Form und direkten Vergleichen. Auf Rasen ist der Aufschlag der wichtigste Schlag; Spieler mit hoher Aufschlagquote und niedriger Doppelfehlerquote haben einen messbaren Vorteil. Diese Daten sind öffentlich und reproduzierbar.

Was Statistik nicht abbildet: Verletzungen vor dem Match, Wetterumschwünge in London, Tagesform, mentale Verfassung. Jede Prognose ist eine Einschätzung auf Basis der verfügbaren Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung; sie ist kein Ergebnis. Wer auf einen Tipp wettet, wettet auf eine Wahrscheinlichkeit, nicht auf eine Gewissheit. Die Quoten der Buchmacher spiegeln ihre eigene Einschätzung der Wahrscheinlichkeiten, korrigiert um die Marge; weicht die eigene Einschätzung deutlich von der Quote ab, liegt der Wert, nicht die Gewissheit.

Die zehn Anbieter im Einzelbild

Die folgenden Abschnitte beschreiben jeden der zehn Anbieter nach den Informationen, die aus den vorliegenden Quellen belastbar sind: Whitelist-Status, Erlaubnisinhaber, Datum der Erlaubnis, Zusatzangaben, die im Faktengut hinterlegt sind. Welche Quoten, Boni oder Live-Streams ein Anbieter konkret anbietet, ist nur dann Teil der Beschreibung, wenn die Quellen es tragen; andernfalls bleibt der Punkt offen.

bet365 (Bet365.de)

Die Whitelist führt Bet365.de unter Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex (Malta); die Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, mit einer Folge-Erlaubnis am 27. Dezember 2022. Die Domain ist die einzige, die unter dieser Erlaubnis Sportwetten annimmt; Slots-, Poker- oder Casino-Erlaubnisse derselben Inhaberin sind andere Lizenzen mit anderen Regeln. Aus den vorliegenden Quellen lässt sich nicht ableiten, ob Bet365.de ein eigenes Wimbledon-Live-Programm oder Wimbledon-spezifische Quotenboosts anbietet. Was sich sagen lässt: bet365 ist eine der Marken, die seit dem ersten Erlaubnistag auf der Whitelist steht und seither durchgehend geführt wird.

Tipwin (Tipwin.de)

Tipwin ist mit der Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 ebenfalls seit dem ersten Tag auf der Whitelist; Folge-Erlaubnisse am 27. Dezember 2022 und am 9. Januar 2024. Die Marke ist über das Sportwetten-Geschäft hinaus sichtbar: Tipwin ist Premium Partner des Deutschen Basketball Bundes, die Partnerschaft wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert und läuft damit über das aktuelle Datum hinaus. Das Engagement im deutschen Mannschaftssport sagt nichts über das Wimbledon-Programm aus; es belegt aber, dass Tipwin in Deutschland über Sportwetten hinaus präsent ist.

MERKUR BETS

Die Merkur Bets Malta Limited betreibt MERKUR BETS; sie hat ihren Sitz in Level 3, St Julians Business Centre, Triq Elija Zammit, STJ 3155, St. Julian’s, Malta. Die GGL führt die Domain mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023. Damit ist MERKUR BETS einer der jüngeren Einträge auf der Whitelist unter den hier aufgeführten Marken. Welche Märkte das Wimbledon-Programm abdeckt, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten.

bpremium (Bpremium.de)

Die Ladbrokes (Deutschland) Limited betreibt Bpremium.de; Sitz ist Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, Registernummer C92799, AGB in der Fassung vom 3. April 2023. Die Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, mit einer Folge-Erlaubnis am 21. Dezember 2022. Die Marke gehört zur Entain-Gruppe (vormals GVC Holdings). Ob die spezifischen Wimbledon-Märkte des Anbieters mit denen der anderen Marken vergleichbar sind, lässt sich den vorliegenden Daten nicht entnehmen.

Sportingbet (Sportingbet.de)

Sportingbet bietet im Wettangebot einen „Konfigurator+“ sowie Live-Wetten an; zu den Sportarten zählen Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey, Handball, Darts und Snooker. Die Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, mit Folge-Erlaubnis am 21. Dezember 2022. Das Vorhandensein eines Konfigurators und von Live-Wetten im allgemeinen Wettangebot ist belegt; ob diese Funktionen speziell für Wimbledon verfügbar sind, ist aus den Quellen nicht zu entnehmen. Der Konfigurator ist ein Indikator dafür, dass die Marke Märkte kombinierbar macht, was für Kombiwetten auf Wimbledon-Partien relevant sein kann.

888sport

Die 888 Germany Limited betreibt 888sport; Konzernmutter ist die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, notiert an der London Stock Exchange seit September 2005. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 30. Juni 2021, mit Folge-Erlaubnis am 15. Dezember 2022. Die Börsennotierung und der Konzernhintergrund sind Fakten, die die Whitelist selbst nicht hergibt; sie stehen in der Wikipedia-Quelle und sind hier referenziert, nicht bewertet.

LeoVegas (Leovegas.de)

Die LVSports Limited betreibt Leovegas.de; die Whitelist führt die Domain mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 21. Oktober 2024 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023. Damit ist LeoVegas der jüngste Sportwetten-Eintrag in dieser Liste; die Marke ist im Casino-Bereich stärker verankert, was sich in der frühen Casino-Erlaubnis zeigt. Wie sich das Tennis-Angebot in der Praxis gegen die etablierte Konkurrenz schlägt, bleibt offen, da keine spezifischen Wimbledon-Daten vorliegen.

VBet (Vbet.de)

Die SCGO Limited betreibt Vbet.de; Sitz im Luxe Pavilion, 2nd Level, Diamonds International Building, Portomaso, STJ 4010, St. Julian’s, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 5. Dezember 2023. VBet gehört zur Betconstruct-Gruppe und ist in mehreren europäischen Märkten aktiv; Ob das Angebot für Wimbledon in Tiefe und Live-Funktionen mit den größeren Marken auf der Whitelist Schritt hält, ist nicht belegbar.

Betano (Betano.de)

Die Betkick Sportsbetting Limited betreibt Betano.de; die Erlaubnis datiert auf den 19. Februar 2021, mit Folge-Erlaubnis am 16. Dezember 2022. Die App „Betano Sportwetten und Slots“ wird im Apple App Store von der KAIZEN GAMING INTERNATIONAL LIMITED angeboten; die Entwicklerbeschreibung nennt Bet Builder, Cash Out und Live-Streaming unter anderem von LaLiga, FA Cup, Tennis-Grand-Slams, NBA, EuroLeague und NFL. Die Erwähnung von Tennis-Grand-Slams in der App-Beschreibung ist ein Indikator dafür, dass Wimbledon im Streaming-Programm enthalten sein kann; ein konkreter Beleg für Wimbledon-Streams liegt nicht vor.

Tipico (Tipico.de)

Die Tipico Co. Limited betreibt Tipico.de; die Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, mit Folge-Erlaubnis am 9. Dezember 2022. Die Tipico Sportwetten App wird im Apple App Store von der Tipico B2B Ltd angeboten; die Entwicklerbeschreibung nennt „Tipico Cashout“ und Live-Wetten. Im laufenden Zivilverfahren vor dem BGH (Az. I ZR 90/23) und dem EuGH (Rechtssache C-530/24) geht es um die Rückforderung von Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018; die Verfahren laufen noch und betreffen die Frage, ob Tipico in diesem Zeitraum über eine deutsche Erlaubnis verfügte. Beide Verfahren sind nicht abgeschlossen; eine Aussage, wie sie ausgehen, lässt sich aus den Quellen nicht ableiten.

Häufige Fragen zu Wimbledon-Wetten in Deutschland

Wo kann aus Deutschland auf Wimbledon gewettet werden, und woran ist ein erlaubter Anbieter zu erkennen?

Auf Wimbledon kann aus Deutschland nur bei Anbietern gewettet werden, die auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit einer Sportwetten-Erlaubnis für eine .de-Domain geführt werden. Die Whitelist ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV der einzige Test, ob ein Anbieter legal Sportwetten anbietet. Eine .de-Domain allein beweist nichts, eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Die GGL warnt vor illegalen Angeboten; Spielende ohne Lizenzanschluss haben keinen Rückgriff auf OASIS, LUGAS oder deutsche Aufsicht.

Welche Wettmärkte gibt es bei Wimbledon, etwa Turniersieger, Spielsieger oder Satzwetten?

Das Standardprogramm umfasst Turniersieger (Outright), Spielsieger, Satzwetten, Handicap, Over/Under Spiele und den nächsten Satz. Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 GlüStV während eines laufenden Matches nur auf den Endausgang oder auf die nächste seltene Komponente erlaubt; der nächste Satz im Tennis ist zulässig, der nächste Punkt nicht. Welche Märkte ein Anbieter konkret in welcher Tiefe anbietet, schwankt mit dem Spielplan und ist im Wettprogramm des Anbieters tagesaktuell zu prüfen.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote bei einer Wette auf den Turniersieger?

Die Auszahlung ist Einsatz × Quote. Bei 50 € Einsatz und einer Quote von 6,50 auf den Turniersieger beträgt die Auszahlung 325 €, der Nettogewinn 275 €. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Auswahlmöglichkeiten zu einer Gesamtquote. Die Quote enthält die Marge des Buchmachers; sie ist nicht die Wahrscheinlichkeit des Sieges, sondern der Multiplikator, mit dem der Einsatz im Gewinnfall zurückgezahlt wird.

Welche Beschränkungen gelten für Livewetten während eines laufenden Matches?

Nach § 21 Abs. 4 GlüStV sind Livewetten während eines laufenden Ereignisses nur auf den Endausgang oder auf die nächste seltene Komponente erlaubt. Im Tennis ist der nächste Satz eine solche seltene Komponente und damit erlaubt; der nächste Punkt ist es nicht. Wetten auf Vorkommnisse, die häufiger als einmal pro Satz passieren, fallen durch das Raster. Diese Regelung begrenzt das Live-Programm der Anbieter unabhängig von deren eigener Bereitschaft, mehr anzubieten.

Wie werden Sportwettensteuer und Marge in der Quote berücksichtigt?

Die Marge des Buchmachers ist in jeder einzelnen Quote eingepreist und macht bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1,90 / 1,90 rund 5 % aus, bei 1,85 / 1,85 rund 8 %, bei 1,95 / 1,95 rund 2,6 %. Die Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer“, also rund 5,03 % des Einsatzes, und wird vom Veranstalter geschuldet. Ob und wie der Anbieter sie an die Spielenden weitergibt, variiert; eine belastbare Aussage für alle zehn Anbieter lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten. Winamax bewirbt „0 % Wettsteuer“ und bezieht sich auf eine eigene Datenbasis.

Wie wirkt das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € auf Wetten während der Turnierzeit?

Das Limit nach § 6c Abs. 1 GlüStV beträgt 1.000 € pro Kalendermonat, kumulativ über alle Anbieter hinweg, und wird über die zentrale LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Während der zwei Wimbledon-Wochen fallen täglich Dutzende Spiele an; wer parallel mehrere Märkte anspielt, erreicht das Limit schneller als in spielfreien Wochen. Eine Anhebung auf bis zu 10.000 € ist nur auf nachprüfbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit möglich und wird frühestens nach sieben Tagen wirksam. Das Limit ist kein Verbot, sondern ein Tempo, das Pausen erzwingt.

Inhalt erstellt vom Team «wettseitenhub.com»